und solange hier kein Bescheid der Bafin vorliegt, dass die Ermittlungen zu dem Ergebnis kamen das keine Bweise für Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten, läuft das also.
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und solange hier kein Bescheid der Bafin vorliegt, dass die Ermittlungen zu dem Ergebnis kamen das keine Bweise für Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten, läuft das also.
wenn hier "Werte" außen vor gelassen worden sein sollten.
glaube ich auch, dass das dem Management anzulasten wäre...ich kann mir da nicht so vorstellen, dass der IV sich hier vorn Karren spannen läßt.
Das mit den Hinweisen an Bafin und LKA ist eine gute Idee.
Genau so gut finde ich meine Meinung, dass hier irgend jemand durch Short-Geschäfte am Niedergang des Kurses profitiert hat. Leider können wir nicht erzwingen, dass man mal feststellt, wer hier durchgängig im Besitz seiner Aktien war und noch ist. Oder das es möglich war das Aktien verliehen worden sind.
Man sollte es halt auch mal von der Seite sehen.
im Beschluss des Amtsgerichts vom 1.11.12:
[...]denn die Schuldnerin hat nach dem Ergebnis der tatsächlichen Ermittlungen den Mittelpunkt ihres Interesses im Inland, da sie ausschließlich im Inland tätig geworden ist und in Berlin ihre Geschäftsräume unterhält.[...]
@kontingent: Das von dir genannte Datum spielt im Falle von GIV doch gar keine Rolle!
Termine:
- am 20.09.2012 um 11.45 Uhr ist angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung
- am 01.11.2012 um 13.00 Uhr ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden
- Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).: 20.12.2012, 09.10 Uhr, im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218
- der Insolvenzverwalter hat am 22.01.2013 Masseunzulänglichkeit angezeigt
- Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 31.01.2013 anzumelden
- Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin): 28.03.2013, 09.50 Uhr, im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218
… Veräußerung …… einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll … (§ 160 InsO)
GGC ist ja der einzige Distributor von Capstone … translate.google.de/translate … über die dort erzielten Gewinne kann GIV die Schulden an Capstone über kurz oder lang ausgleichen und wahrscheinlich mehr noch …
… diese Sachlage, dass so Capstone seine Forderungen an GIV ausgeglichen bekommen kann, wurde am Prüfungstermin (28.03.2013) der Gläubigerforderungen „knallhart“ = als realistisch festgestellt und deswegen auch dann obige Meldung bekannt gegeben … so meine (privaten) Überlegungen dazu, die ich für sehr plausibel halte …
... aber merke: mit Meinungen werden keine Prozesse gewonnen … 
Der Elfer meint: Da bin ich ganz anderer Meinung. Aber gut, es gibt auch Leute … die meinen sie könnten auf ihren Lex-Elfer-Paragraphen die Lex generalis zusammenreiten … 
Und alleine Capstone schon fast 3 Mio USD nachläuft (lt Klage gegen Malkamäki) … sieht so aus, als wären die 3 Mio USD inzwischen zu Capstone gelaufen, und zwar hierüber ↓
GGC-Referenz: Russland - Sochi
Gewerbe - administrative Zentrum der Insel voller System Tri-Hitze ca. 5 MW, Kälte ca.. 5 MW, 4 MW Strom.
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