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Klar ist die echt... schau mal hier (Frage 7) www.ariva.de/forum/Cleantech-Play-409867
hier irgendwann mal "best of" Giv-IR... "Karsten Busche in the mix"
Ich habe auch noch eine E-Mail, die ich dann posten werde...aber eigentlich ist mir nicht zum Lachen bei dem Kurs und dem Insoantrag...
Der Ton, den die da immer anschlagen, gefällt mir ganz und garnicht... als wenn die sich überr jemanden lustig machen...
Da kam noch so eine ähnliche Mail letzten Monat (im W:O Thread gepostet)... Finde ich echt absurd!
"...die sind aus GIV schon lange raus"
Das glaube ich nicht... Imo hängen die da noch genauso dick drin wie viele viele Andere...
Wer will denn Greenvironment fassen? Mir reicht im Fall der Fälle das Management.
Alle gesperrt (auf Zeit oder dauerhaft).
Siehe OOSD (bis 6.9.), Depotleiche, medianetcom, ManOfCourage, ManOfPower, Antoine75 usw.
Man kann auf der offiziellen Seite "Justizportal des Bundes und der Länder" immer noch keine Insolvenbegannmachung finden.
(https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl)
GIV muss dort aufgeführt werden. Da
1. | Auf welcher Grundlage erfolgen insolvenzrechtliche Veröffentlichungen im Internet?In § 9 Abs. 1 der Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) ist bestimmt, dass die öffentlichen Bekanntmachungen durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet (Seite: www.insolvenzbekanntmachungen.de) erfolgen. |
2. | Welche Veröffentlichungen sind im Internet zu finden?Zu finden sind die Bekanntmachungen aller deutschen Insolvenzgerichte, jedoch mit einigen Einschränkungen:
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zu finden sind:
und das bereits schonmal komunizierte: Die sind nicht zu finden weil zu wenig Masse vorhanden um Insolvenzkosten zu decken.
Dass der Beschluss über eine Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse zu veröffentlichen ist, ist erst mit Wirkung ab dem 01.07.2007 durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509) in die Insolvenzordnung eingefügt worden. Beschlüsse über eine Abweisung mangels Masse, die vor dem 01.07.2007 erfolgten, sind daher auf der Seite nicht zu finden.
Die Seite wird mehrmals täglich altualisiert, also müssen die dabei sein. Sind Sie aber nicht.
Und bezüglich PLC im deutschen Insolvenzrecht:
Wie geht eine englische Ltd. in Deutschland in die Insolvenz? Im englischen Wirtschaftsrecht besteht für den Director einer Ltd. die Verpflichtung, den Eintritt eines Schaden für die Gläubiger der Ltd. zu verhindern. Der Director ist dem deutschen Geschäftsführer vergleichbar. Der Director einer Ltd. muss also sofort den Geschäftsbetrieb einzustellen und Insolvenz beim englischen Handelsregister anmelden, wenn er zu dem Schluss kommt, dass hier ein Schaden für die Gläubiger der Ltd. eintreten kann. Er müsste dann den „winding up“ beantragen. Dies betrifft Ltd, die in England registriert und auch dort tätig sind.
Anders ist die Rechtslage, wenn die Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt außerhalb von England / Großbritannien hat, z.B. in einem Land der EU. Dann gelten die nationalen Vorschriften für die Insolvenz, in Deutschland wäre dies die Insolvenzordnung.
Der zufolge muss die Ltd. innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung die Insolvenz beim zuständigen Registergericht anmelden. Dazu muss kein Handelsregistereintrag für eine in Deutschland errichtete Zweigniederlassung vorhanden sein. Die Verpflichtung gilt trotzdem. Für den Director ist dies ein wichtiger Umstand, denn bei Versäumnissen droht nämlich die Durchgriffshaftung auf sein Privatvermögen.
Wenn man klären möchte, ob es Hinweise für eine Insolvenz der Ltd. gibt, dann sollte man zunächst auf dem Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung in Deutschland nachsehen, ob es ein Insolvenzverfahren gibt. Wenn dies negativ ist, dann ist es auch möglich, das beim Registergericht noch keine veröffentliche Entscheidung getroffen wurde, ein entsprechender Insolvenzantrag jedoch vorliegt. Dann solle man beim englischen Handelsregister prüfen.
(http://www.handelsregisterauszug-sofort.de/insolvenz-einer-ltd-in-deutschland/)
müsste ja für eine PLC auch gelten da diese lediglich eine Art der LTD darstellt.
Oder irre ich?
MfG LollyPoP
Da hast du Recht...aber bitte nicht immer einen Draufsetzen. Off-topic möchte hier niemand haben...Eurobike ist nicht Giv und umgekehrt.
Hast du auch einen so schönen Arbeitsplatz: www.mentoring-d.de/mentoring-entdecken/...gie-zur-fuehrungskraft.html
Nein, ich auch nicht, aber ich habe auch kein Unternehmen im Freiverkehr.
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