Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung einer Vers.

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Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung einer Vers.

 
13.02.02 13:34
Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung eines Versicherungsvertrages
Von Bettina Blaß

     
Kunden, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen, müssen nicht unbedingt einen Verlust machen. Mit einem neuen Leitfaden nimmt die Verbraucherzentrale die Kunden an die Hand und ermöglicht ihnen, ihre Ansprüche zu überprüfen. Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagt:"Wer seinen Vertrag schon gekündigt hat und nichts oder nur einen Bruchteil seiner Beiträge zurückerhalten hat, sollte unbedingt prüfen, ob nicht doch noch Nachforderungen möglich sind". Der Leitfaden bezieht sich auf rechtskräftige Urteile, die der Bundesgerichtshof und das Amtsgericht Hamburg bereits gefällt haben.

Die Broschüre der Verbraucherzentrale klärt auf, welche Klauseln in Versicherungsverträgen unwirksam sind - und sagt den Kunden, ob sie eine Chance auf eine außergerichtliche Rückzahlung haben. Es gibt auch neun Formbriefe für verschiedene Versicherungssituationen wie
 

der erste Beitrag wurde vor weniger als zwölf Monaten gezahlt,

der Kunde hat schon einmal erfolglos widersprochen,

ältere Verträge sollen zum Rückkaufswert gekündigt werden oder wurden bereits gekündigt.

Außerdem zeigen die rheinland-pfälzischen Verbraucherschützer detailliert, wie man seine Ansprüche prüfen kann und geben Tipps für das korrekte weitere Vorgehen.

Der 20-seitige Leitfaden kann gegen sechs Euro in Briefmarken bestellt werden bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Kennwort Klv-Rückforderung, Postfach 4107, 55031 Mainz. Schneller erhalten Sie jedoch die gewünschten Informationen über das Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de. Unter Downloads stehen die gewünschten Informationen dort gegen fünf Euro Gebühr zur Verfügung. Der Internetnutzer muss lediglich die kostenlose Software Net900 zum Bezahlen von der Seite der Verbraucherschützer auf seinen Rechner laden.
 

Quelle: capital.de
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