12. Feb. 2002 Eigentlich geht es nur um die Beträge aus der Portokasse. Aber da bei 130.000 Mitgliedsunternehmen eine Menge zusammen kommt, will es der Bundesverband Groß- und Außenhandel (BGA) nun wissen und verklagt die Post AG vor dem Berliner Landgericht.
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Hier rollt der Gewinn
Ziel ist es, dass die Post offen legen muss, wie hoch ihre Kosten tatsächlich sind. Geschäftsführer Gerhard Handke vermutet, dass der Löwenanteil der 1,9 Milliarden Euro Gewinn, die die Post allein in den ersten neun Monaten 2001 gemacht hat, auf das von der Bundesregierung bis 2007 verlängerte Exklusivgeschäft von Briefe bis zu 200 Gramm entfällt. „Das Monopol ist ein geschützter Bereich, in dem die Post ordentlich absahnt“, wettert Handke.
Müller soll Behörde ausgehebelt haben
Im Zentrum der Kritik steht Wirtschaftsminister Werner Müller, der dem Logistik-Riesen den Börsengang versüßt haben soll. Müller habe im August 2000 die durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vorgesehene Gebührenüberprüfung ausgesetzt und damit die bestehenden überteuerte Gebührenordnung bis Ende 2002 faktisch festgeschrieben, so der Vorwurf. Die RegTP bereitet, da die Gebührenordnung zum Ende des Jahres ausläuft, eine neue Prüfung vor.
Durch Preisvergleiche kommt sie ihrem gesetzlichen Auftrag nach, einen Preismissbrauch durch die marktbeherrschende Post AG zu verhindern. Denkbar ist, dass die Post AG im Vorfeld höhere Preise für Briefe beantragt und am Ende alles beim alten bleibt. Entscheidend wird sein, wie der Einfluss des Wirtschaftsministers sich bemerkbar macht. In der RegTP geht man davon aus, “dass Müller die Behörde nicht wieder aushebelt“.
Zahlen unter Vorbehalt
Bis zum Ausgangs des Gerichtsverfahrens vor dem Berliner Landgericht empfiehlt der Handelsverband BGA seinen Mitgliedern, ihr Porto nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Die Kunden sollen bei der Post AG schriftlich ankündigen, dass sie sich vorbehalten, zu viel bezahltes Porto wieder zurück zu bekommen, sollte das Landgericht der Klage des BGA stattgeben. Auch der Bundesverband Verbraucherzentralen ist durch die Klage hellhörig geworden. „Wir werden die Möglichkeit einer Sammelklage im Haus prüfen, weil es grundsätzlich alle Kunden betrifft“, sagt Michael Bobrowski von den Verbraucherzentralen.
Die Post AG weist jeglichen Vorwurf von sich. Der Handelsverband betreibe Polemik auf Kosten des Unternehmens. Würden beim Preisvergleich wichtige Faktoren wie Arbeitskosten, Brieflaufzeiten oder Kaufkraft berücksichtigt, belegt das Unternehmen einen Platz im internationalen Mittelfeld, heißt es aus Bonn.
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Hier rollt der Gewinn
Ziel ist es, dass die Post offen legen muss, wie hoch ihre Kosten tatsächlich sind. Geschäftsführer Gerhard Handke vermutet, dass der Löwenanteil der 1,9 Milliarden Euro Gewinn, die die Post allein in den ersten neun Monaten 2001 gemacht hat, auf das von der Bundesregierung bis 2007 verlängerte Exklusivgeschäft von Briefe bis zu 200 Gramm entfällt. „Das Monopol ist ein geschützter Bereich, in dem die Post ordentlich absahnt“, wettert Handke.
Müller soll Behörde ausgehebelt haben
Im Zentrum der Kritik steht Wirtschaftsminister Werner Müller, der dem Logistik-Riesen den Börsengang versüßt haben soll. Müller habe im August 2000 die durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vorgesehene Gebührenüberprüfung ausgesetzt und damit die bestehenden überteuerte Gebührenordnung bis Ende 2002 faktisch festgeschrieben, so der Vorwurf. Die RegTP bereitet, da die Gebührenordnung zum Ende des Jahres ausläuft, eine neue Prüfung vor.
Durch Preisvergleiche kommt sie ihrem gesetzlichen Auftrag nach, einen Preismissbrauch durch die marktbeherrschende Post AG zu verhindern. Denkbar ist, dass die Post AG im Vorfeld höhere Preise für Briefe beantragt und am Ende alles beim alten bleibt. Entscheidend wird sein, wie der Einfluss des Wirtschaftsministers sich bemerkbar macht. In der RegTP geht man davon aus, “dass Müller die Behörde nicht wieder aushebelt“.
Zahlen unter Vorbehalt
Bis zum Ausgangs des Gerichtsverfahrens vor dem Berliner Landgericht empfiehlt der Handelsverband BGA seinen Mitgliedern, ihr Porto nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Die Kunden sollen bei der Post AG schriftlich ankündigen, dass sie sich vorbehalten, zu viel bezahltes Porto wieder zurück zu bekommen, sollte das Landgericht der Klage des BGA stattgeben. Auch der Bundesverband Verbraucherzentralen ist durch die Klage hellhörig geworden. „Wir werden die Möglichkeit einer Sammelklage im Haus prüfen, weil es grundsätzlich alle Kunden betrifft“, sagt Michael Bobrowski von den Verbraucherzentralen.
Die Post AG weist jeglichen Vorwurf von sich. Der Handelsverband betreibe Polemik auf Kosten des Unternehmens. Würden beim Preisvergleich wichtige Faktoren wie Arbeitskosten, Brieflaufzeiten oder Kaufkraft berücksichtigt, belegt das Unternehmen einen Platz im internationalen Mittelfeld, heißt es aus Bonn.