Wo kann man Leerverkäufe sehen?
Die Leerverkauf-Datenbank des Handelsblatts zeigt alle Leerverkäufe von Investoren („Positionsinhaber“), die mehr als 0,5 Prozent der ausstehenden Aktien eines Unternehmens („Aktiengesellschaft“) ausmachen und daher im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen.
Wann müssen Leerverkäufe gemeldet werden?
Hält ein Unternehmen oder eine Person mehr Short- als Long-Positionen, spricht man von einer Netto-Leerverkaufsposition. Erreicht oder übersteigt der Anteil der Netto-Leerverkaufspositionen 0,2% des ausgegebenen Aktienkapitals, muss dies der zuständigen Behörde bis 15.30 Uhr des nächsten Handelstags gemeldet werden.