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EPI Übernahme - Wir halten zusammen

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Passende Knock-Outs auf Infineon AG

Strategie Hebel
Steigender Infineon AG-Kurs 3,93 8,61
Fallender Infineon AG-Kurs 11,05 11,46 12,61
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK3T329 , DE000VJ1ZZE7 , DE000VJ4BRZ4 , DE000VJ4BRY7 , DE000VJ4BVC5 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 15.833
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Epigenomics AG 0,892 € +0,00% Perf. seit Threadbeginn:   -99,92%
 
Zivio:

Moin, moin

 
23.05.18 17:43
Wer von euch ist den bei der HV in Berlin dabei? Ich hätte noch ein paar Stimmrechte in Vertretung abzugeben.  
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HAL2016:

meines Erachtens

 
23.05.18 18:22
möchte Herr Yu seinen Anteil erhöhen um etwas mehr zu haben als Zours.
Sch... Vergleich könnte man auch sagen. Möglicherweise ist es ja ein Waffenschärfen... Ich schau gern zu.
Antworten
AristideSacca.:

naja

 
23.05.18 18:41
er bekommt die Stimmrechte halt jetzt vor der HV statt zum 31.12.18. Die Chinesen gepoolt haben eh einen sehr deutlichen Anteil auf einer schwach besuchen HV. Hätten sie aber nicht machen müssen, von daher gutes Zeichen und gut für epi da Kapitalspritze.
Antworten
Guru51:

zu nr. 1598

 
24.05.18 08:22

aristide, wie wahr.
ein beispiel:   gestern waren bei paion nur rd.  22 %  des kapitals vertreten.
Antworten
Guru51:

zu nr. 1596

 
24.05.18 08:26

namgni, einen versuch ist es wert.
ich mache das auch.
 gib  mir bitte über BM die adresse an die du schreibst.   danke.  
Antworten
Mogli3:

Guru

 
24.05.18 09:00
Bei EPI werden es mehr. Die Chinesen mit 23% dazu wir zwei!!!!
Antworten
HAL2016:

bis zum 01.06.18

 
24.05.18 09:31
muss eine Meldung zur Festsetzung des Preises durch die MACs kommen. Vielleicht erleben wir eine positive Überraschung...
Antworten
Mogli3:

Hal

 
24.05.18 10:39
Ich habe dazu auf der CMS-Seite nichts gefunden. Weißt du den 1.6. nur von den Aussagen von GH her oder von sonst woher?
Antworten
Horscht Börse:

Mogli, auf der CMS-Seite

 
24.05.18 11:00
steht noch der 01.04.2017 und der 01.06.2017 (2017!) für das Gapfill 2017.

Ich vermute, das daraus die Daten für 2018 abgeleitet wurden.

Ist übrigens die gleiche Seite, wo auch die Veröffentlichung der bisherigen Codes etc. erfolgte und die neue erfolgt.

der Zeitplan für die Sitzungsperiode zum CY2019 ist dort auch schon veröffentlich, das geht ab 25.06.2018 los...
Antworten
Horscht Börse:

CMS-Seite...

 
24.05.18 11:03
www.cms.gov/Medicare/...Sched/Laboratory_Public_Meetings.html
Antworten
Mogli3:

HB

 
24.05.18 11:10
Auf der Seite schaue ich jeden Tag nach, aber eben dort sind Daten aus 2017!!
Ob das die gleichen für 2018 sind, wissen wir nicht, vielleicht? CY 2019 und die Sitzungsdaten habe ich gesehen.  
Antworten
Horscht Börse:

Mogli, ich habe seit November

 
24.05.18 11:38
2017 gesagt, dass der Gapfill- Zeitraum 6 Monate beträgt.

Was für mich unklar ist, ist der Start, (Dez 2017 bis 30.05.2018), oder ab Januar...

Die Daten „spätestens zum 01.06.2018“ stammen von EPI, glaube auch im GB enthalten.
Antworten
citus17:

HB, Mogli

 
24.05.18 12:57
es ist richtig, die durch das Grapfill-Verfahren ermittelte vorläufige Preisfeststellung für procolon soll von CMS bis 01.06.18 veröffentlicht werden, bis Ende November setzt CMS dann den ab 01.2019 gültigen Preis fest. Dabei kann sich CMS (muss aber nicht) an dem vorläufigen Preis durch das Gapfill-Verfahren orientieren. In der bisherigen Praxis ist CMS aber lt. Herrn Vogt in der Regel so vorgegangen. Voraussetzung für den Antrag zur Erstattung ist aber - wie schon häufig berichtet - die Aufnahme in den Guidlines. Evtl. steht im Sommer die Festlegung der Guidline einer größeren (Krebs-) Fachgesellschaft an. Wenn Epi darin erscheinen würde, könnte zusammen mit dem vorerst festgelegten Preis der Antrag auf Erstattung gestellt werden.
zu proLung: nach Auswertung der bisher vorliegenden Patienten-Studien soll geprüft werden, ob der Test bzgl. einer größeren Aussagekraft optimiert werden kann. Da braucht es wohl noch mehr Geduld.
Folglich bleibt es in den nächsten Wochen spannend...und mühsam.
Sollte der Inhalt für einige hier keine wesentliche Neuigkeit darstellen, bitte ich um Nachsicht.  
Antworten
Horscht Börse:

citus17, da bin ich dabei, ausser

 
24.05.18 13:46
ein Antrag auf Erstattung kann auch ohne Guideline-Eintrag erfolgen (GB 2016 Seite 4).

Sicher, die CMS macht, das hatten wir vor einigen Wochen aus deren Diskussionspapier, die Erstattungsbewilligung von der positiven Empfehlung der Guidelines abhängig.

Aber mit einem "Antrag" hat das nichts zu tun; ich bin sicher, der Antrag wurde schon 2016 gestellt mit dem entsprechenden Prozedere CY2017/ 2018 bis Heute, denn sonst wäre das Produkt bis Heute gar nicht in diesem Verfahren.

Unterm stich bleibt abzuwarten was da kommt - Ergebnisoffen zum Preis und zur Eintragung bzw. ggf. der Gesetzesinitiative -.

Was die CMS "sonst" / "immer" so gemacht hat ist für mich nicht wichtig. Bei EPI (ggf. auch bei Cosmo, denn auch dort geht es um ein Damkrebsscreeningmittel im Zusammenhang mit dem von Paion entwickelten Anästisiakum) testet CMS wohl einen ganz neuen Weg - warum auch immer...

Antworten
namgni:

Guru51

 
24.05.18 14:02
Ich habe bei meiner Recherche dieses gefunden:
(Bundesgesundheitsministerium.de)

Poststelle@bmg.bund.de

habe ich auch noch tel-nr und adresse in berlin gefunden.

Sollte ich Montag einen Termin bekommen, schlage ich da auf und frag mal freundlich nach...
(Vorher allerdings schriftlich ans Spähnli)
Antworten
citus17:

Aus dem Gespräch mit Hrn. Vogt habe ich entnehmen

 
24.05.18 14:09
können, dass der Antrag auf Erstattung noch nicht gestellt wurde, da die Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Welche Anträge bereits gestellt wurden, um überhaupt in das Preisfeststellungsverfahren zu gelangen, kann ich nicht sagen. Neben diesem Verfahren gibt es natürlich noch die Gesetzesinitiative, die bei Screening-Methoden wohl nicht ganz unbedeutend sein soll. Nicht wenige dieser neuen Screening-Methoden sollen lt. Epi wohl über dieses Verfahren in den Gesundheitsmarkt eingeführt worden sein. Nun denn, man wird sehen.
 
Antworten
citus17:

namgni

 
24.05.18 15:11
ein Versuch kann ja nicht schaden...da Spahn ja vielleicht noch etwas unbeeinflusst und ggfls. für neue Wege offen ist, schließlich haben wir eine wesentlich geringere Vorsorgequote beim Darmkrebs als die US-Bürger.
Was kann er machen? Wenn er sich tatsächlich für procolon interessieren sollte, sagen ihm daraufhin ganz schnell die Krankenkassen, dass diese Methode (FIT kostet ca. 10 - 15 Euro) zu teuer ist. Hat er dann noch weiter Interesse, sagt ihm dann die Burda-Stiftung, dass sie womöglich procolon gar nicht kennen oder nicht empfehlen. Was soll Spahn ohne das entsprechende Fachwissen letztendlich machen? Nichts wie immer. Das Übel bei der Vorsorge-Abwehr ist m. E. die Burda-Stiftung, die durch ihr ignorantes Mauern weitere Innovationen verhindert bzw. nicht fördert. Wenn diese beim Spahn mit dem Wunsch nach blutbasiertem Screening vorstellig werden würde, hätte das Gewicht. Aber so wie jetzt, läuft doch nichts....
Ich habe noch nicht gehört, dass Deutschland in Sachen Gesundheitsvorsorge überhaupt mal Vorreiter spielt. Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs haben die erst übernommen, als viele Länder über hervorragende Ergebnisse bei dieser Vorsorge berichten konnten. Hier wird viel über die "Amis" geschimpft (auch nachvollziehbar bei dem Epi-FDA-Verfahren), aber das sind m. E. die einzigen, die halbwegs innovativ im Gesundheitsbereich sind.
Antworten
Mogli3:

Citus

 
24.05.18 15:26
genau so sind auch meine Infos aus den Gesprächen mit der Firma. Der Antrag dass überhaupt erstattet wird ist noch nicht  gestellt! Ein User „Ben“ hat gestern in WO eine Beitrag abgelegt mit einer Studie zu PrLung mit Zahlen. Kann diese Zahlen aber nicht Interpretieren, dazu braucht es spezifisches Fachwissen. Vielleicht kann das jemand von euch!  
Antworten
HAL2016:

ProColon

 
24.05.18 15:56
und das habe ich hier schon mehrfach gesagt, ist seit 2016 bereits als Serology test  in den USPTF Guidelines fest aufgeführt. Allerdings mit einer alten Sensitivität von 48%.
Obwohl sich GH diesen Sprech mit der noch ausstehenden Eintragung angewöhnt hat, ist es doch eine Korrektur der Zahlen, die noch aussteht. Kein Neueintrag, der noch ausstünde.

Serology Tests

The FDA approved a blood test to detect circulating methylated SEPT9 DNA (Epi proColon; Epigenomics) in April 2016.16 A single test characteristic study met the inclusion criteria for the systematic evidence review supporting this recommendation statement; it found the SEPT9 DNA test to have low sensitivity (48%) for detecting colorectal cancer.17

www.uspreventiveservicestaskforce.org/...al-cancer-screening2

Aufgrund dieser geringen Sensitivität war wohl die CMS nicht bereit zu erstatten. Obwohl man über die Fußnote zu den FDA Tests mit den höheren Werten kommt, stehen die 48% drin.

Das zeigt, dass das Ganze ein Politikum ist. So viel Red Tape kann es gar nicht geben in USA. Auf der anderen Seite hat die CMS bereits 2 Jahre lang die Kosten für ProColon und nachfolgende Koloskopien aufgrund falscher Positiver gespart.

Da das Ganze aber Leben retten kann, muss der Test demnächst erstattet werden.

Ich sehe das Ganze pragmatisch: Haben die MACs den Preis festgelegt bis 01.06.18 , wird auch erstattet. Ich weiß, die Korrektur (nicht Eintragung) in die Guidelines ist unabhängig von diesem Vorgang. Aber ich brauche mir nicht die Mühe machen und nach einem komplizierten Verfahren den Preis festlegen und am Ende nicht zu erstatten.

Die CMS hat 2 Jahre Kosten sparen können, jetzt müssen Sie erstatten, weil der politische Druck seitens CRC Verbände, Politikern, etc wächst. So sehe ich das.
Antworten
HAL2016:

aus der Präsi

 
24.05.18 15:58

www.epigenomics.com/wp-content/uploads/...ics_Q12018-final.pdf

Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorläufigen Rate: Preliminary rates issued by CMS in May‘18

Antworten
Horscht Börse:

Da mus der proColontest rein

 
24.05.18 16:06
American cancer Society:

www.cancer.org/cancer/colon-rectal-cancer/...-tests-used.html
Antworten
Mogli3:

spätestens

 
24.05.18 16:39
am nächsten Mittwoch muss die Katze ja aus dem Sack. Denke da weiss es GH etc.  
Antworten
Guru51:

für alle noch mal :

 
24.05.18 16:42

aus dem GB 2017:

spätestens zum    1.  juni  2018    wird CMS den vorläufigen, von den regionalen
CMS-organisationen festgelegten erstattungspreis für epi procolon bekanntgeben.
Antworten
Mogli3:

Guru

 
24.05.18 16:51
Wir sind doch hier im Ami-Land und die geben Rauchzeichen, die sind schneller in Berlin als alles andere. GH weiss das nächsten Mittwoch!
Antworten
HAL2016:

so isses

 
24.05.18 16:51
und GH soll ja angeblich den Preis schon wissen...
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