zuerst aber etwas zu deinen Mails an ENW: die werden dir schreiben, was du hören möchtest. (meine Meinung)
SO, und jetzt ein copy & paste zu '575:
Zitat:
"Hallo auch,
als das wird jetzt ein wenig kompliziert: Einem Investor (Käufer) wird es nie gelingen, bei der Übernahme eines Unternehmens (also dem Kauf vom mindestens 50 Prozent plus 1 Aktie) gleich ALLE Aktien in seinen Besitz zu bekommen. Zunächst muss der Käufer ein sogenanntes Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre des Unternehmens machen. Er muss hierzu mindestens den durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 30 Handelstage als Barabfindung bieten. Die Aktionäre müssen aber nicht auf dieses Angebot eingehen. Ein "Delisting" (also als Unternehmen von der Börse nehmen) kann der Käufer aber erst veranlassen, wenn er alle Aktien in seinem Besitz hat. Da eine Börsennotierung hohe laufende Kosten verursacht, strebt der Käufer häufig einen sogennanten "Squeeze-Out" an. Die Aktionäre sollen also gewzungen werden, ihre Aktien zu verkaufen. Hier ist regelmäßig ein Rechtsstreit vorprogrammiert, was dazu führt, dass heute kaum jemand versucht, diesen Weg zu gehen. Der häufigste Weg ist heute der Weg eines Aktientauschangebots zuzüglich einer Barabfindung. Da dieses Angebot den letzten Kurs vor der Übernahme in der regel deutlich übersteigt(30%, 40% teilweise noch mehr), entscheiden sich die meisten Aktionäre dann ihre Aktien abzugeben.
Es gibt aber auch Käufer, denen es ganz egal ist, ob sie alle Aktien besitzen. So lang der Anteil prozentual groß genug ist, um auf einer Hauptversammlung allein eintscheidungsfähig zu sein, kann schon vorher mit dem Unternehmen was er will und rechtlich darf.
Ich hoffe das war einigermaßen verständlich... " Zitat Ende
Quelle:www.gutefrage.net/frage/...s-unternehmens-das-aufgekauft-wurde