Die unendliche Geschichte Prsche und Niedersachsen


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Heffalump:

Die unendliche Geschichte Prsche und Niedersachsen

 
14.11.08 07:08
VETORECHT FÜR NIEDERSACHSEN

Bundestag verabschiedet umstrittenes VW-Gesetz
Der Bundestag hat gegen den Widerstand von Porsche und EU-Kommission den Weg für das neue VW-Gesetz freigemacht. Es räumt dem Land Niedersachsen ein Veto-Recht bei wichtigen Beschlüssen des Autokonzerns ein. Die EU bekräftigte, die Entscheidung anfechten zu wollen.

Berlin - Gegen den Widerstand der EU-Kommission und des Großaktionärs Porsche hat der Bundestag das umstrittene neue VW-Gesetz verabschiedet. Die Novelle, die das Parlament am Donnerstagabend mit großer Mehrheit billigte, garantiert dem Land Niedersachsen als zweitgrößtem Aktionär weiterhin ein Vetorecht bei Europas größtem Autobauer.

W-Zentrale in Wolfsburg: Umstrittenes Gesetz verabschiedet
Vor diesem Hintergrund rückt eine neue Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz näher. Brüssel kritisiert die auch in der Neufassung des Gesetzes vorgesehene Sperrminorität von 20 Prozent. Diese sichert Niedersachsen, das knapp über 20 Prozent der Aktien hält, bei wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht in der Hauptversammlung des Konzerns.

Es gebe keinen Anlass, davon abzurücken, sagte Justizstaatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) und bekräftigte die Ansicht der Bundesregierung, dass das Gesetz mit europäischem Recht vereinbart ist.

Neben der EU übte jedoch auch Porsche-Chef Wendelin Wiedeking scharfe Kritik. Das Gesetz, das im Bundestag nur bei der FDP und zwei Unions-Abgeordneten auf Widerstand stieß, sei ordnungs- und europapolitisch höchst problematisch. Porsche, das eigenen Angaben zufolge 42,6 Prozent der VW-Aktien hält, will die Sperrminorität in der Hauptversammlung - wie nach dem Aktienrecht üblich - auf 25 Prozent erhöhen. Der Sportwagenbauer und das Land Niedersachsen streiten über diese Frage auch vor Gericht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2007 zentrale Punkte des fast 50 Jahre alten VW-Gesetzes gekippt, weil sie nach Ansicht der Richter nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Dies gilt beispielsweise für die Regelung, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt. Diese und andere Punkte wurden nun aus dem VW-Gesetz gestrichen, die 20-prozentige Sperrminorität aber blieb erhalten. Hartenbach betonte, die Bundesregierung werde nicht mehr ändern als vom EuGH verlangt.


zu SPIEGEL WISSEN EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy kündigte jedoch an, dass er in Kürze weitere rechtliche Schritte gegen das VW-Gesetz ergreifen will. "Wir werden die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland noch vor Weihnachten einleiten", sagte er dem "Handelsblatt". Nach Auffassung der EU-Kommission behindert das Gesetz wegen der niedersächsischen Sonderrechte den freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union.

Wiedeking kritisierte in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten, es gebe keine sachlichen Gründe für die weiterhin geltenden Sonderbedingungen. Er versicherte zudem, Porsche werde nach der Übernahme von VW kein Werk gegen den Willen der Arbeitnehmer schließen. "Dazu werden wir uns auch vertraglich verpflichten."


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Porsche hatte Ende Oktober mitgeteilt, den Anteil an VW auf 42,6 Prozent aufgestockt zu haben. Darüber hinaus hält der Sportwagenbauer zusätzlich 31,5 Prozent in Form von Optionen zur Kurssicherung.

amz/ddp/dpa

jaja, datt wird nix
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Heffalump:

Tausche 1 Liter Öl gegen ein O

 
14.11.08 07:09
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