(bo, 7.7.06) Die SdK Schutzgemeinschaft www.sdk.org der Kapitalanleger äußert sich kritisch zu den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen für eine einheitliche Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge.
Zwar entspricht die Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Abgeltungssteuer einer langjährigen Forderung vieler und wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Die nun bekannt gewordenen Eckdaten lassen allerdings erkennen, dass die anvisierten Ziele - nämlich ein Beenden der Kapitalflucht sowie eine Vereinfachung der extrem komplexen Besteuerung von Kapitalerträgen - verfehlt werden.
Dies betrifft insbesondere die Höhe der vorgesehenen Steuersätze. Da mit der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden entfällt, werden in Zukunft Dividenden beim Privatanleger faktisch doppelt so hoch wie bisher besteuert. Dies bedeutet bei einer geplanten Abgeltungssteuer von 30% (im Jahr 2007) bzw. 25% (im Jahr 2008) für Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 30% bzw. 25% eine erhebliche Schlechterstellung. Wenn für diese Einkommensteuerklassen dann die Einzelveranlagung möglich sein soll, ergibt sich allerdings keinerlei Vereinfachungseffekt.
Der Chartbrief meint: Wer auf eine Vereinfachung gehofft hatte ist ein Narr. Der sog. Rechtsstaat ist ein Machwerk für Juristen und Steuerberater und Mittel für undurchsichtiges Abkassieren, Fallenstellen und Schikanieren. Und den roten Wahlbetrügern (»keine Mehrwertsteuererhöhung) sind Kapitalanleger per se verdächtig.
So entsteht für Anleger mit einem höheren Steuersatz kein zusätzlicher Anreiz, im Inland in Dividendentiteln zu investieren. Merkel und ihre Schauspieltruppe wird allerdings den Unterschied überhaupt nicht kennen.
Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist und die vorgesehene Besteuerung aller Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer (z. B. aus Dividendentiteln, aber auch aus zahlreichen Finanzinnovationen) wäre, so wieder die SdK, nur vertretbar, wenn zugleich die Möglichkeit der Verlustverrechnung gegeben ist - wie auch bei anderen Einkommensarten. Andernfalls würde es zu einer massiven Substanzbesteuerung des investierten Kapitals kommen. In diesem Zusammenhang fordert die SdK zudem, dass die Festlegung des Stichtags für die Berechnung der Gewinne nicht rückwirkend erfolgen darf, sondern mit dem Datum zusammenfallen muss, von dem an die Abgeltungssteuer wirksam wird.
Um darüber hinaus die steuerliche Gleichbehandlung des Einzelanlegers mit Fondsanlegern zu gewährleisten, sollten Investmentfonds von der Abgeltungssteuer nicht ausgenommen werden. Andernfalls würde es zu einer Privilegierung dieser von den Banken betriebenen Anlageindustrie kommen, hingegen die Direktanlage für Privatpersonen völlig uninteressant werden.
Der Chartbrief darf an dieser Stelle nicht zur Kapitalflucht auffordern. Aber er bereut zutiefst, seinerzeit das entsprechende Gesetz erläutert zu haben, mit dem die Schröder-Regierung die Kapitalflüchtigen amnestierte. Der Unterschied zwischen einem Berufsverbrecher und einem Berufspolitiker ist nämlich noch nicht einmal semantisch erwähnenswert.
Wir wünschen allen, die es sich leisten können, ein angenehmes Leben im Ausland. Die Sozialhilfeempfänger und Zwangsversicherten haben diese Chance leider nicht.
www.chartbrief.de/k-02.html
Zwar entspricht die Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Abgeltungssteuer einer langjährigen Forderung vieler und wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Die nun bekannt gewordenen Eckdaten lassen allerdings erkennen, dass die anvisierten Ziele - nämlich ein Beenden der Kapitalflucht sowie eine Vereinfachung der extrem komplexen Besteuerung von Kapitalerträgen - verfehlt werden.
Dies betrifft insbesondere die Höhe der vorgesehenen Steuersätze. Da mit der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden entfällt, werden in Zukunft Dividenden beim Privatanleger faktisch doppelt so hoch wie bisher besteuert. Dies bedeutet bei einer geplanten Abgeltungssteuer von 30% (im Jahr 2007) bzw. 25% (im Jahr 2008) für Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 30% bzw. 25% eine erhebliche Schlechterstellung. Wenn für diese Einkommensteuerklassen dann die Einzelveranlagung möglich sein soll, ergibt sich allerdings keinerlei Vereinfachungseffekt.
Der Chartbrief meint: Wer auf eine Vereinfachung gehofft hatte ist ein Narr. Der sog. Rechtsstaat ist ein Machwerk für Juristen und Steuerberater und Mittel für undurchsichtiges Abkassieren, Fallenstellen und Schikanieren. Und den roten Wahlbetrügern (»keine Mehrwertsteuererhöhung) sind Kapitalanleger per se verdächtig.
So entsteht für Anleger mit einem höheren Steuersatz kein zusätzlicher Anreiz, im Inland in Dividendentiteln zu investieren. Merkel und ihre Schauspieltruppe wird allerdings den Unterschied überhaupt nicht kennen.
Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist und die vorgesehene Besteuerung aller Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer (z. B. aus Dividendentiteln, aber auch aus zahlreichen Finanzinnovationen) wäre, so wieder die SdK, nur vertretbar, wenn zugleich die Möglichkeit der Verlustverrechnung gegeben ist - wie auch bei anderen Einkommensarten. Andernfalls würde es zu einer massiven Substanzbesteuerung des investierten Kapitals kommen. In diesem Zusammenhang fordert die SdK zudem, dass die Festlegung des Stichtags für die Berechnung der Gewinne nicht rückwirkend erfolgen darf, sondern mit dem Datum zusammenfallen muss, von dem an die Abgeltungssteuer wirksam wird.
Um darüber hinaus die steuerliche Gleichbehandlung des Einzelanlegers mit Fondsanlegern zu gewährleisten, sollten Investmentfonds von der Abgeltungssteuer nicht ausgenommen werden. Andernfalls würde es zu einer Privilegierung dieser von den Banken betriebenen Anlageindustrie kommen, hingegen die Direktanlage für Privatpersonen völlig uninteressant werden.
Der Chartbrief darf an dieser Stelle nicht zur Kapitalflucht auffordern. Aber er bereut zutiefst, seinerzeit das entsprechende Gesetz erläutert zu haben, mit dem die Schröder-Regierung die Kapitalflüchtigen amnestierte. Der Unterschied zwischen einem Berufsverbrecher und einem Berufspolitiker ist nämlich noch nicht einmal semantisch erwähnenswert.
Wir wünschen allen, die es sich leisten können, ein angenehmes Leben im Ausland. Die Sozialhilfeempfänger und Zwangsversicherten haben diese Chance leider nicht.
www.chartbrief.de/k-02.html