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# 752: "So muß das sein - ein geradezu genialer Schachzug unseres Bundesverfassungsgerichtes, in der Tat."
Das sehe ich auch so, wie bereits in # 729 formuliert. Dort schrieb ich: "Es ist daher nur klug, die Sache zunächst vom EuGH prüfen zu lassen - und damit den Schwarzen Peter nach Luxemburg zu schieben. ... Erst wenn der EuGH verbindlich entschieden hat, stellt sich die Anschlussfrage, ob sich das BVerG diesem Grundsatzurteil 'auf Teufel komm heraus' beugen soll."
Damit wollte ich sozusagen das BVerG in Schutz zu nehmen, nachdem Du in # 704 von "Weichheit" und "Hosen voll" gesprochen hattest: "In der Tat sind die Formulierungen wachsweich, unbestimmt und sichtlich gequält, mit denen das BVerfG sich abmüht, der (vornehmlich deutschen) Politik nicht zu sehr in die Parade fahren zu müssen, was jedoch dringlichst angesagt wäre....In den "Einschränkungen" ist diese "Verlegenheit" zu erkennen... Offenbar hat das BVerfG entweder die Hosen voll - oder/und wurde politisch beeinflusst. Beides wäre ein Nagel zum Sarg der Demokratie und vor allem des Rechtsstaates in Deutschland."
Da die Falle (Prüfung der Verfassungsmäßigkeit gemäß EU-Recht) nun bereits gestellt ist bzw. das Bauernopfer (Pseudo-Kniefall vor dem EuGH) vollzogen, stellt sich die Anschlussfrage der konsequenten Umsetzung, die Ischariot in # 761 bezweifelt: "...fußen auf der Annahme, daß - Ignoranz/Uneinsichtigkeit der EuGH vorausgesetzt - das BVerfG dann auch die Eier hätte, das OMT expressis verbis für verfassungswidrig zu erklären und den deutschem Recht unterliegenden Institutionen die Mitwirkung daran zu verbieten".
Die juristische "Hintertriebenheit" (A.L.) bzw. "Genialität" (khaproperty), mit der diese Falle gestellt wurde, lässt mMn darauf schließen, dass in dieser Falle auch tatsächlich etwas gefangen werden soll - sprich: Dass das BVerG dann tatsächlich OMT "verbietet" bzw. so stark einschränkt, dass Draghis "whatever it costs" nicht mehr zöge.
Merkel könnte dann mit einem überraschenden "Nein" zum Euro der AfD den Wind aus den Segeln nehmen - in gleicher Weise, wie sie nach Fukushima urplötzlich die AKWs verbot und damit den Grünen den Wind aus den Segeln nahm.
Dazu bedarf es - wie in Fukushima - nur eines Vorfalls. Und den bereitet das BVerG mMn gerade vor. Würde - was mMn wahrscheinlich ist - die Billigung der EU-Vertragsverletzung durch den EuGH evident, hätte es Deutschland sozusagen schwarz auf weiß und höchst richterlich abgesegnet, dass Europa sich nicht an den "Geist von Maastricht" hält. Was dann in der Tat ein triftiger Grund wäre, einseitig aus den Euro-Verträgen wieder auszusteigen. Wir sind schließlich ein Rechtsstaat, und der kann nur prosperieren, wenn auf der nächsthöheren EU-Ebene kein Unrechtsstaat das Sagen hat und in unseren Rechtsstaat "reinregiert".
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