Die Arbeit professioneller Finanzanalysten wird in Deutschland durch §34b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) reguliert. Dieses verpflichtet die Analysten grundsätzlich zu „Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit“. Außerdem betrifft es mögliche Interessenskonflikte zwischen der Finanzanalyseabteilung und anderen Abteilungen (zum Beispiel dem Investment Banking) der gleichen Organisation. Solche Konflikte sollen möglichst gering gehalten und – wenn unvermeidlich – zusammen mit den entsprechenden Finanzanalysen veröffentlicht werden.
Diese Regulierung ist weniger strikt als entsprechende US-Gesetze, die eine strikte Trennung (Chinese Wall) zwischen den verschiedenen Abteilungen vorschreiben.
Auch Finanzjournalisten unterstehen nach §34 WpHG einer Sorgfaltspflicht.
