Kleines Beispiel: Ein Unternehmen hat eine aktuelle Marktkapitalsierung von 100.000.000€ und erwirtschaftet aktuell 7.000.000€ Jahresgewinn (KGV rund 14). Es hat 90.000.000€ Verbindlichkeiten. Ich besitze 50% (also 50.000.000€ der Marktkapitalsierung), die andern 50% sind Streubesitz. Jetzt kauft sich eine Heuschrecke die 90.000.000€ Verbindlichkeiten für ca 30% der Nominalforderung (Kaufpreis 27.000.000€) und erhält nach der Umwandlung in Eigenkapital 70% der neu bewerteten Anteile. Die restlichen 30% besitze nun ich hälftig. Die andere Hälfte ist der ursprüngliche Streubesitz der Altaktionäre. Das Unternehmen spart nun ca 8% Zinsleistungen für 90.000.000€ Schuldenlast (entspricht 7.200.000€). Als Milchmädchenrechnung zählen wir diese Ersparnis zum Jahresgewinn dazu. Also beträgt der Gesamtjahresgewinn nun beispielhafte 14.200.000€. Mit demselben KGV von 14 ergibt sich dementsprechend eine neue Marktkapitalisierung von 198.800.000€. Davon besitze ich nur noch 15%. Das ergibt für mich einen reellen Wert von 29.820.000€, vorher besaß ich 50.000.000€!!! Die Heuschrecke besitzt eine Wert von 139.160.000€. Erworben hat sie diesen für einen Kaufpreis von 27.000.000€! Sind nur 415% Gewinn für die Heuschrecke, aber ist ok.
Aber die Altaktionäre (wie im obigen Beispiel ich und der Streubesitz) betrifft eine Enteignung ja nicht!
In diesem Sinne wünsche ich ein schönes Wochenende.