Handelsblatt
Datum: 23.05.2011
Die Commerzbank leitet in dieser Woche den zweiten Teil ihrer Kapitalerhöhung ein. Nachdem sie im April im ersten Schritt 5,7 Milliarden Euro eingesammelt hatte, sollen im nächsten Schritt 5,3 Milliarden Euro folgen. Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung will die Bank den größten Teil der rund 16 Milliarden Euro schweren staatlichen stillen Einlage ablösen - eine Art haftendes Eigenkapital ohne Stimmrechte. Was kommt auf die Aktionäre zu? Alle Commerzbank-Aktionäre erhalten von der Bank ein Schreiben, zu welchen Konditionen die Kapitalerhöhung stattfinden wird. Wie das Institut gestern Abend mitteilte, kosten die neuen Aktien 2,18 Euro. Jeder Aktionär erhält das Recht pro elf alten Aktien zehn neue Aktien zu erwerben. Das Bezugsrecht endet am 6. Juni. Was bedeutet eine Teilnahme? Wenn Aktionäre ihren Anteil am Grundkapital der Commerzbank stabil halten wollen, weil sie an einen Erfolg der Bank glauben, müssen sie bei der Kapitalerhöhung mitmachen. Diese Option wird ihnen durch den kräftigen Abschlag auf den Aktienkurs versüßt, der rund 45 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom Freitag betragen wird. Die Aktie ging mit 3,95 Euro aus dem Handel. Der Abschlag ist damit größer als derjenige, den die Deutsche Bank bei ihrer Kapitalerhöhung im Herbst 2010 bieten musste. Was bedeutet ein Verzicht? In dem Fall verringert sich der Anteil des Aktionärs am Grundkapital der Bank deutlich. Im Fachjargon spricht man von einer "Verwässe-rung". Die Zahl der Aktien wird sich nämlich in diesem zweiten Schritt beinahe verdoppeln. Verzichtet der Anleger auf die Kapitalerhöhung, kann er aber immerhin seine Bezugsrechte an den neuen Aktien über die Börse verkaufen. Zu welchem Preis, das entscheiden Angebot und Nachfrage. Der theoretische Wert der Bezugsrechte dürfte bei 84 Cent liegen. » Was unterscheidet diese Kapitalerhöhung von der im April? Diesmal weiß der Anleger vorher, zu welchem Preis er die neuen Aktien erwerben kann. Und er hat ein verkäufliches Bezugsrecht. Bei der Transaktion im April hatten die Aktionäre dagegen nur ein Erwerbsrecht für neue Aktien erhalten. Das bedeutet, sie konnten dieses Recht nur ausüben oder es verfallen lassen. Ein Verkauf des Erwerbsrechts war praktisch nicht möglich. Außerdem wussten die Anleger nicht vorab, zu welchem Preis die neuen Aktien platziert würden. Sie hätten also die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen müssen. Das gilt mit als Grund dafür, weshalb nur 22 Prozent der Altaktionäre mitzogen. Was machen die Großaktionäre? Der Bund will seinen Anteil von 25 Prozent und einer Aktie behalten und wird sich mit rund 1,35 Milliarden Euro beteiligen, indem er stille Einlagen in Aktien umtauscht. Die Allianz, die beim ersten Teil der Kapitalerhöhung nicht mitzog, hat angekündigt, beim zweiten Teil der Kapitalerhöhung all ihre Bezugsrechte auszuüben. Dadurch hält sie ihren Anteil, der im ersten Schritt auf 4,85 Prozent verwässert wurde, diesmal stabil. Der Versicherer Generali wird dagegen nicht teilnehmen. Was bedeutet das für den Kurs? Aktien und Bezugsrechte werden ab dem 24. Mai getrennt voneinander gehandelt. Sobald das geschieht, wird der Aktienkurs sich in etwa um den Wert der Bezugsrechte verringern. Beim aktuellen Stand hieße das, dass er auf gut drei Euro fällt.