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Claranova gibt bekannt, dass der Präsident des Handelsgerichts Nanterre am 22. November 2023 eine einstweilige Verfügung erlassen hat, mit der der Antrag der kanadischen Kläger, nämlich des Dadoun Family Trust, der den Gesetzen von Quebec unterliegt (mit den Herren Michael Dadoun und David Dadoun als Treuhänder), abgewiesen wurde. und die Quebecer Unternehmen 10422339 Canada Inc. (mit Herrn Daniel Assouline als gesetzlichem Vertreter) und 6673279 Canada Inc. (mit Herrn Michael Dadoun als gesetzlichem Vertreter), (i) die von den leitenden Angestellten auferlegte Obergrenze ihrer Stimmrechte auszusetzen der Claranova-Generalversammlung am 30. November 2022 und (ii) einen Ad-hoc-Vertreter für die Zwecke der nächsten Generalversammlung ernennen.
Aus diesem Grund bleiben die Stimmrechte der kanadischen Kläger auf der Grundlage ihrer aktuellen Beteiligungen auf der Hauptversammlung am 29. November 2023 auf 0,83 %3 begrenzt.
Darüber hinaus wurden die kanadischen Kläger erneut vom Handelsgericht Nanterre gesamtschuldnerisch dazu verurteilt, Claranova gemäß Artikel 700 der französischen Zivilprozessordnung 20.000 € zuzüglich der Verfahrenskosten zu zahlen.
Zur Erinnerung: Aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen von Artikel L. 233-7 des französischen Handelsgesetzbuchs und Artikel 10 der Satzung von Claranova wurde der Aktienanteil von der kanadischen Konzertpartei innerhalb der nicht ordnungsgemäß offengelegt In allen Gesellschafterversammlungen, die für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Datum der Berichtigungserklärung am 30. November 2022 abgehalten wurden, wurde dem in diesen Bestimmungen vorgeschriebenen Zeitraum das Stimmrecht entzogen.
Eine zweite Anhörung, dieses Mal in der Sache, die von denselben kanadischen Klägern eingeleitet wurde, muss noch angesetzt werden.
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