Irrtum, als Privatmann braucht man nach einem Jahr Haltefrist von den gekauften Bitcoin keinen, auch keinen zukünftigen Zugewinn mehr versteuern. Bei Immobilien sind es z. B. zehn Jahre Haltefrist. Wo ist das Problem, das Kaufdatum und die Anzahl der Bitcoin kann mittels der Walletadresse jeder anhand der öffentlichen Blockchain nachweisen bzw. das Finanzamt könnte es auch selbst gerichtsfest heraus finden, denn die Blockchain vergisst nie. Lässt man seine Bitcoin auf der Handelsbörse liegen, dann hat man von dem Kauf ebenfalls schriftliche Nachweise erhalten. Das war sogar eine Meldung in der Mainstreampresse.
www.welt.de/finanzen/geldanlage/...einem-Jahr-steuerfrei.html
www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/...uerfrei/12483674.html
Wird von einem Gewerbetreibenden Waren gegen Bitcoin verkauft, sieht die Sache allerdings völlig anders aus.
Es gibt eine steuerliche und eine strafrechtliche Verjährungsfrist
Die Strafverfolgungsfrist regelt, wie lange man für eine Tat bestraft werden kann, bevor sie verjährt. Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, allg. Verjährungsregel). Die Frist beginnt mit Erhalt des Steuerbescheids mit der zu niedrigen Steuer.
Die Festsetzungsfrist legt fest, nach wie vielen Jahren für ein Kalenderjahr keine Steuererklärungen mehr abgegeben, keine Steuerbescheide mehr erlassen oder in irgendeiner Weise geändert werden können. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist darf das Finanzamt keine Steuerbescheide mehr ändern oder neue erlassen. Die Festsetzungsfrist beträgt bei der Steuerhinterziehung zehn Jahre, bei der Steuerverkürzung fünf Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie Ihre Steuererklärung oder Steueranmeldung eingereicht haben.
www.steuertipps.de/...rjaehrt-eine-steuerhinterziehung-teil-1
Soweit jetzt alles klar Herr Kommissar LuckMyFive?!