Deutscher Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG, dass die Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft den Empfehlungen des von der Regierungskommission am 21. Mai 2003 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen entspricht:
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems werden auf der Internetseite der Gesellschaft nicht bekannt gemacht und im Geschäftsbericht nicht erläutert. Sowohl die Vergütung der Vorstandsmitglieder als auch die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden nicht in aufgeschlüsselter und individualisierter Weise im Anhang des Geschäftsberichts dargestellt.
Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird nicht festgelegt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG mit fixierten Beträgen geregelt.
Kauf und Verkauf von Bijou Brigitte-Aktien durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß § 15 a WpHG veröffentlicht, aber nicht zusätzlich im Konzernanhang angegeben. Optionen oder sonstige Derivate der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder liegen nicht vor.
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG wird den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitrahmen einhalten und spätestens zum Geschäftsjahr 2005 auf internationale Rechnungslegung umstellen.
Der Konzernabschluss wird innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm. Diesbezüglich entfallen sämtliche Empfehlungen.
Die Entsprechenserklärung wird im Jahr 2005 an etwaige Änderungen und Entwicklungen angepasst.
Hamburg, im Dezember 2004
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand
Entsprechenserklärung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG, dass die Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft den Empfehlungen des von der Regierungskommission am 21. Mai 2003 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen entspricht:
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems werden auf der Internetseite der Gesellschaft nicht bekannt gemacht und im Geschäftsbericht nicht erläutert. Sowohl die Vergütung der Vorstandsmitglieder als auch die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden nicht in aufgeschlüsselter und individualisierter Weise im Anhang des Geschäftsberichts dargestellt.
Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird nicht festgelegt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG mit fixierten Beträgen geregelt.
Kauf und Verkauf von Bijou Brigitte-Aktien durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß § 15 a WpHG veröffentlicht, aber nicht zusätzlich im Konzernanhang angegeben. Optionen oder sonstige Derivate der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder liegen nicht vor.
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG wird den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitrahmen einhalten und spätestens zum Geschäftsjahr 2005 auf internationale Rechnungslegung umstellen.
Der Konzernabschluss wird innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm. Diesbezüglich entfallen sämtliche Empfehlungen.
Die Entsprechenserklärung wird im Jahr 2005 an etwaige Änderungen und Entwicklungen angepasst.
Hamburg, im Dezember 2004
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand