Bezugsrechte Steuerliche Behandlung junger Aktien

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marcelwes:

Bezugsrechte Steuerliche Behandlung junger Aktien

 
22.12.09 20:54
Wie werden Bezugsrechte steuerlich behandelt, wenn ich sie kaufe und ausübe um junge Aktien zu erwerben?
D.h. ich habe keine Aktien sondern handel nur mit den Bezugsrechten um an den günstigeren Kurs der neuen Aktien zu kommen.

Wird der Kaufkurs der Bezugsrechte auf den EK der jungen Aktien addiert, wegen der Abgeltungssteuer?!
marcelwes:

Hier habe ich die erklärung der Bank dazu...

 
29.12.09 17:16
Werden mit Bezugsrechten neue Aktien bezogen, gilt für die Bewertung dieser Stücke: fiktiver Veräußerungserlös der BZR (Kurs vom Tag der Weisung) zzgl. Barkomponente (Bezugspreis) zzgl. ggf. Transaktionskosten. Der Anschaffungstag der neuen Aktien ist gem. 20 Abs. 4a S.6 EStG der Einbuchungstag (also stets Neubestand unabhängig von der Anschaffung der Ursprungsaktien).

D.h. der Wert der BZR werden zum Einbuchungspreis addiert, demnach fallen die Abgeltungssteuern für den Gewinn durch Verkauf an abzüglich dem Wert der BZR am Tage der Weisung.
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