Babcock Borsig AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Oberhausen, 25. Juni 2002. Die Babcock Borsig AG hat im Hinblick auf die laufenden Gespräche zur Schließung der Liquiditätslücke in einer Vereinbarung mit dem Konzernbetriebsrat die Fälligkeit der Juni-Gehälter vom 27.06.2002 auf den 03.07.2002 verlegt.
Die Warenkreditversicherer haben den Lieferanten der Gesellschaften des Konzerns mitgeteilt, dass sie bis auf weiteres keine Deckung mehr gewähren.
Die Gespräche mit den Kernbanken und den Investoren werden fortgesetzt. Weiterhin werden Gespräche mit den Warenkreditversicherern über die Wiederaufnahme der Deckung geführt.
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Oberhausen, 25. Juni 2002. Die Babcock Borsig AG hat im Hinblick auf die laufenden Gespräche zur Schließung der Liquiditätslücke in einer Vereinbarung mit dem Konzernbetriebsrat die Fälligkeit der Juni-Gehälter vom 27.06.2002 auf den 03.07.2002 verlegt.
Die Warenkreditversicherer haben den Lieferanten der Gesellschaften des Konzerns mitgeteilt, dass sie bis auf weiteres keine Deckung mehr gewähren.
Die Gespräche mit den Kernbanken und den Investoren werden fortgesetzt. Weiterhin werden Gespräche mit den Warenkreditversicherern über die Wiederaufnahme der Deckung geführt.