'FAZ': Allianz und Münchener Rück lösen die letzten Bande
MÜNCHEN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Allianz und die Münchener Rück wollen nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochausgabe) den seit 1921 bestehenden Rahmenvertrag ihrer "Grundsätze der Zusammenarbeit" endgültig aufheben. Darüber seien beide Seiten prinzipiell einig, berichtet das Blatt unter Berufung auf Versicherungskreise.
Sprecher der Münchener Rück und der Allianz hätten hätten bestätigt, dass Verhandlungen stattfinden. "Beide Seiten wollen den Vertrag beenden, da er durch die Entwicklungen der letzten Jahre von der Realität überholt worden ist", habe ein Sprecher der Münchener Rück erklärt.
Der Vertrag regelt unter anderem die Überkreuzverflechtung von Allianz und Münchener Rück sowie die Höhe, in welcher sich die Allianz bei der Münchener Rück rückversichert. Die noch bestehenden gegenseitigen Beteiligungen von 15 Prozent dürften somit mittelfristig weiter reduziert werden. Für das eigentliche Versicherungsgeschäft werde sich durch die Beendigung des Vertrags kaum etwas ändern, hieß es./hb/DP/zb
Gruß Pichel
MÜNCHEN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Allianz und die Münchener Rück wollen nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochausgabe) den seit 1921 bestehenden Rahmenvertrag ihrer "Grundsätze der Zusammenarbeit" endgültig aufheben. Darüber seien beide Seiten prinzipiell einig, berichtet das Blatt unter Berufung auf Versicherungskreise.
Sprecher der Münchener Rück und der Allianz hätten hätten bestätigt, dass Verhandlungen stattfinden. "Beide Seiten wollen den Vertrag beenden, da er durch die Entwicklungen der letzten Jahre von der Realität überholt worden ist", habe ein Sprecher der Münchener Rück erklärt.
Der Vertrag regelt unter anderem die Überkreuzverflechtung von Allianz und Münchener Rück sowie die Höhe, in welcher sich die Allianz bei der Münchener Rück rückversichert. Die noch bestehenden gegenseitigen Beteiligungen von 15 Prozent dürften somit mittelfristig weiter reduziert werden. Für das eigentliche Versicherungsgeschäft werde sich durch die Beendigung des Vertrags kaum etwas ändern, hieß es./hb/DP/zb
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