Jack, sorry wenn ich das so sage, aber ich glaube, da herrscht ein leicht falsches Verständnis, was „Rückzahlungen der Nettoschulden“ betrifft. Der größte Teil von AMS Schulden ist doch in Anleiheform:
400 Mio USD aus 2020 (www.boerse-frankfurt.de/anleihe/usa0400qad90-ams-ag-7-20-25)
850 Mio EUR aus 2020 (www.boerse-online.de/anleihen/...s-anleihe-2025-xs2195511006)
600 Mio Wandelanleihe aus 2018 (www.finanzen.net/anleihen/a19w2l-ams-anleihe)
Die Wandelanleihe ist unverzinst, eine vorzeitige Rückzahlung bringt keinerlei Zinsersparnis (während man gleichzeitig die Garantiedividende bezahlt).
Bei Anleihen kann man mE nicht je nach Lust und Laune „zurückzahlen“; es sei denn man hat als Emittent Sonderkündigungsrechte. Was man natürlich machen könnte, wäre ein Rückkauf-Angebot. Die Euro-Anleihe notiert bei 106 Euro, darauf müsste man eine Prämie bezahlen (kA wie hoch die bei einem Bond ausfallen müsste), dementsprechend hättest Du hohe Einmalkosten.
Wie ich es drehe und wende, es ergibt aus ökonomischen Gründen überhaupt keinen Sinn: man macht ein teures Angebot (850 Mio mal zB 108% = 68 Mio Prämie?) auf eine erst vor kurzem emittierte Anleihe mit hohen Platzierungskosten, die mit 4,2% Rendite notiert, während man gleichzeitig ca. 5% Garantie-Dividende weiter bezahlt? Und das obwohl es ganz klar das Ziel von AMS sein sollte, die Osram-Aktien in ein paar Jahren nicht mehr notiert zu haben?
Meine Annahme wäre, dass man die Garantie-Dividende genauso steuerlich absetzen kann wie den Kupon der Anleihe.
Da ich aber weder Bond-Experte noch Steuer-Experte bin, freue ich mich über jede Korrektur der obigen Annahmen.
Pit, die „leere Schüssel“ wäre nicht das Problem, sonderen dass AMS weiterhin die ca. 2,50 Euro auf ca. 25 Mio Aktien der leeren Schüssel zahlen müsste.