Short-Positionen müssen nicht zwingend vor einem Delisting gecovert (zurückgekauft) werden, aber dies geschieht in der Praxis oft, um Risiken zu minimieren. Es kommt darauf an, warum die Aktie delisted wird (Insolvenz vs. Wechsel des Handelsplatzes) und wie der Broker agiert.
Hier sind die verschiedenen Szenarien:
•§Best-Case (Insolvenz/Wertlosigkeit):
Wenn eine Aktie aufgrund von Insolvenz delisted wird und wertlos ist, müssen Short-Seller die Aktien nicht zurückkaufen. Die Position wird oft vom Broker gegen-ausgebucht (Totalverlust der Long-Seite, Gewinn für Short-Seite). Nach den aktuellen Informationen ist eine Insolvenz von AMC zunächst sehr unwahrscheinlich
•§Forced Buy-in (Broker-Entscheidung):
Der Broker kann den Short-Seller zwingen, die Position vor dem Delisting zu schließen (Buy-in), um zu verhindern, dass die Aktie im außerbörslichen Handel (OTC) illiquide wird und der Broker auf den verliehenen Aktien sitzen bleibt.
•§Handel im OTC-Markt:
Oft verschwindet die Aktie nicht völlig, sondern wird "Over-the-Counter" (OTC / Freiverkehr) gehandelt. Der Short-Seller kann die Position weiter halten, trägt aber das Risiko, dass der Preis im illiquiden OTC-Markt stark steigt (Short Squeeze).
Wichtige Aspekte:
•§Kosten: Auch nach einem Delisting können hohe Gebühren für das Leihgeschäft ("Borrow Fees") anfallen.
•§Risiko: Wenn die Aktie nach dem Delisting unerwartet steigt, ist ein Covering oft nur zu sehr ungünstigen Preisen möglich.
Es ist ratsam, bei einer drohenden Delisting-Ankündigung die Bedingungen des eigenen Brokers genau zu prüfen.