Die Anzahl an Aktien reduziert sich im Verhältnis der Zusammenlegung. Bei 5 zu 1 werden aus 500 Mio dann 100 Mio Stücke.
Am Kapital ändert sich dadurch nichts und auch der Anteil des Aktionärs am Kapital bleibt gleich. Es verteilt sich nur auf weniger Aktien. So wie das andersherum auch bei der Ausschüttung der APE war.
Wichtig ist aber, dass das genehmigte Kapital dabei keinen Resplit mitmacht, wodurch sich erweiterte Möglichkeiten zur Ausgabe weiterer Aktien ergeben.
Am Kapital ändert sich dadurch nichts und auch der Anteil des Aktionärs am Kapital bleibt gleich. Es verteilt sich nur auf weniger Aktien. So wie das andersherum auch bei der Ausschüttung der APE war.
Wichtig ist aber, dass das genehmigte Kapital dabei keinen Resplit mitmacht, wodurch sich erweiterte Möglichkeiten zur Ausgabe weiterer Aktien ergeben.
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