abgegriffen wurden - ohne die wäre lange schon nichts mehr da in der Kasse.
01.02.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auf Grund der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Mai 2006
erteilten Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Abacho
Aktiengesellschaft, Neuss, hat der Vorstand am heutigen Tage beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 13.411.340,00 um bis zu
EUR 1.341.133,00 auf bis zu EUR 14.752.473,00 durch Ausgabe von bis zu
1.341.133 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (´Neue Aktien´) zu
erhöhen. Hierzu hat der Aufsichtsrat ebenfalls heute seine Zustimmung
erteilt.
Die Neuen Aktien werden zu einem Betrag von EUR 3,70 je Aktie zunächst den
Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 zum mittelbaren Bezug
angeboten. Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2007 gewinnberechtigt. Den
Aktionären wird das Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Lang &
Schwarz Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, als Kreditinstitut zur
Zeichnung und Übernahme der bis zu 1.341.133 Neuen Aktien zum Ausgabebetrag
von EUR 1,00 je Aktie mit der Verpflichtung zugelassen wird, sie den
Aktionären entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung untereinander im
Verhältnis 10:1 gegen Zahlung von EUR 3,70 je Neuer Aktie (´Bezugspreis´)
zum Bezug anzubieten (´Bezugsangebot´). Das Kreditinstitut ist dazu
verpflichtet, den Mehrerlös aus der Aktienemission an die Gesellschaft
abzuführen.
Zudem wird den Aktionären ein sogenannter Überbezug angeboten, d. h. alle
Aktionäre, die Bezugsrechte ausüben, können sich um den Bezug im Rahmen des
gesetzlichen Bezugsrechts nicht bezogener Stücke bewerben. Findet innerhalb
des Überbezuges eine Überzeichnung der nicht bezogenen Stücke statt, werden
diese den Aktionären entsprechend den Bezugsquoten aus dem gesetzlichen
Bezugsrecht zugeteilt. Neue Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots und
Überbezuges von den Aktionären nicht gezeichnet wurden, werden im Wege
einer Privatplatzierung im Inland bei interessierten Anlegern zum
Bezugspreis verwertet.
Die Bezugsfrist der Aktionäre für die Kapitalerhöhung wird zwei Wochen
betragen. In dieser Zeit sind auch gewünschte Überbezüge und
Zeichnungswünsche im Rahmen der Privatplatzierung mitzuteilen.
Die Bezugsbedingungen im Einzelnen werden zeitnah im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Ein öffentliches Angebot erfolgt
nicht.
Die Kapitalerhöhung hat das Ziel, weiteres Wachstumskapital für den Ausbau
der Geschäftsaktivitäten der Abacho-Gruppe zur Verfügung stellen zu können.
Von besonderer Bedeutung sind dabei Festigung und Ausbau der
Marktführerschaft der von der Tochtergesellschaft MY-HAMMER AG betriebenen
Auktionsplattform My-Hammer.de im Bereich der Handwerks- und
Dienstleistungsauktionen in Deutschland sowie die angestrebte
Internationalisierung des Angebotes.
Kontakt:
Abacho Aktiengesellschaft
Gerhard-Hoehme-Allee 1
41466 Neuss
Deutschland
01.02.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP