13:59 23.04.08
euro adhoc: United Internet AG / Veröffentlichung gemäß § 26 WpHG
Abs. 1 Satz 1 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name: Ralph Dommermuth
Staat: Deutschland
Angaben zum Emittenten:
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Name: United Internet AG
Adresse: Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
Sitz: Montabaur
Staat: Deutschland
23.04.2008
A. Veröffentlichungen gemäß § 41 Abs. 3 WpHG
1. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG
Die Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH, Montabaur, Deutschland, hat
uns gemäß § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 5,7
% der Stimmrechte an der United Internet AG zustanden. Das entsprach
zum damaligen Zeitpunkt 3.239.905 Stimmrechten.
2. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG vom 2.
April 2002, veröffentlicht am 4. April 2002 in der Börsenzeitung
Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft,
Montabaur, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass sie ihre
Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG vom 2. April 2002,
veröffentlicht am 4. April 2002 in der Börsenzeitung, dahingehend
korrigiert, dass ihr am 1. April 2002 36,64 % der Stimmrechte an der
United Internet AG zustanden (entsprach zum damaligen Zeitpunkt
20.839.905 Stimmrechten). Davon waren ihr 5,7 % der Stimmrechte
(entsprach zum damaligen Zeitpunkt 3.239.905 Stimmrechten) nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Ihr zugerechnete Stimmrechte
wurden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen,
dessen Stimmrechtsanteil an der United Internet AG 3% oder mehr
betrug, gehalten:
- Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH.
3. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG
Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur, Deutschland, hat
uns gemäß § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002
36,64 % der Stimmrechte an der United Internet AG zustanden
(entsprach zum damaligen Zeitpunkt 20.839.905 Stimmrechten). Davon
waren ihr 36,64 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
zuzurechnen. Ihr zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende
von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der
United Internet AG jeweils 3% oder mehr betrug, zugerechnet:
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft
- Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH.
4. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG vom 11.
April 2002, veröffentlicht am 16. April 2002 in der Börsenzeitung
Herr Ralph Dommermuth, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass er seine
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 41 Abs. 2 WpHG vom 11. April 2002,
veröffentlicht am 16. April 2002 in der Börsenzeitung, dahingehend
korrigiert, dass ihm von den ihm am 1. April 2002 zustehenden 44,37 %
der Stimmrechte an der United Internet AG (entsprach zum damaligen
Zeitpunkt 25.239.905 Stimmrechten) 36,64 % der Stimmrechte nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren (entsprach zum damaligen
Zeitpunkt 20.839.905 Stimmrechten). Ihm zugerechnete Stimmrechte
wurden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren
Stimmrechtsanteil an der United Internet AG jeweils 3% oder mehr
betrug, gehalten:
- Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH,
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft,
- Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH.
B. Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
1. Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Die Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH, Montabaur, Deutschland, hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am
26. November 2003 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu
diesem Tag 0 % betrug (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 0
Stimmrechten).
C. Veröffentlichung gemäß § 41 Abs. 4a Satz 7 WpHG
1. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 4a WpHG
Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft,
Montabaur, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil am 20. Januar 2007 28,13 % betragen hat
(entsprach zum damaligen Zeitpunkt 70.400.000 Stimmrechten).
2. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 4a WpHG
Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur, Deutschland, hat uns gemäß
§ 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 20. Januar 2007
28,13 % betragen hat. Davon waren ihr 28,13 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Ihr zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über
folgendes von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der
United Internet AG 3% oder mehr betrug, gehalten:
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft.
United Internet AG
Der Vorstand
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Ende der Mitteilung euro adhoc