Ein Outlet-Store des deutschen Online-Modehändlers
Quelle: - ©iStock:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 492

ROUNDUP: Zalando muss strengere Regeln für Online-Dienste beachten

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Einstufung des Onlineshops Zalando (Zalando Aktie) als "sehr große Online-Plattform" und die damit verbundenen strengeren Regeln für das Unternehmen sind einem Urteil des EU-Gerichts zufolge rechtens. Das Gericht wies eine Klage des Berliner Dax -Konzerns gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) ab, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
DAX 24.028,14 DAX Chart +0,61%
Zugehörige Wertpapiere:
Zalando SE 23,88 € Zalando SE Chart +1,02%
Zugehörige Wertpapiere:

Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für eine solche Einstufung relevante Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat überschreite. Das Unternehmen kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen.

Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von Dritten auf ihren Seiten schnell entfernen. Die EU-Kommission hatte Zalando im April 2023 als sogenannte sehr große Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft und war dabei von 83 Millionen aktiven Nutzern in der EU im Monat ausgegangen. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa jährliche Risikobewertungen vorlegen und mit Behörden sowie Forschern Daten teilen.

Knackpunkt: Hybrides Geschäftsmodell von Zalando

Das Unternehmen hatte dagegen argumentiert, dass es einerseits keine klassische Plattform sei, weil es eigene Inhalte bereitstelle und sich darüber hinaus die Produkte von Dritten nach einer genauen Prüfung praktisch zu eigen mache. Außerdem seien die Nutzerzahlen falsch interpretiert worden. Zalandos Geschäftsmodell ist hybrid: Einerseits werden eigene Produkte vertrieben, andererseits im Rahmen eines sogenannten Partnerprogramms die Produkte von Dritten.

Das EU-Gericht entschied, dass Zalando in Bezug auf die Drittverkäufe eine Plattform nach dem DSA sei. Zalando sei nicht in der Lage gewesen, zu unterscheiden, wer von den mehr als 83 Millionen Personen, die den gesamten Shop genutzt hatten, den Inhalten aus dem Partnerprogramm ausgesetzt waren. Daher durften alle Nutzerinnen und Nutzer zusammengezählt werden.

Das Unternehmen teilte nach der Urteilsverkündung mit: "Wir sind weiterhin der Ansicht, dass das Gericht nicht angemessen berücksichtigt hat, dass Zalando ausschließlich kuratierte, hochwertige Produkte von etablierten und vertrauenswürdigen Markenpartnern anbietet." Das Geschäftsmodell stelle wegen dieser geprüften Auswahl kein "systemisches Risiko" für die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte von Dritten dar./vni/DP/jha

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend