Der Verurteilte, identifiziert als Zhang, hatte einem Bekannten bereits mehrfach bei Bitcoin-Transaktionen geholfen. Als dieser im Juli 2023 117 Bitcoin verkaufen wollte, unterstützte Zhang ihn bei der Einrichtung einer neuen Wallet. Während der Besitzer die zwölf Wörter seiner Wiederherstellungsphrase notierte, prägte sich Zhang elf davon ein. Später gelang es ihm, das fehlende zwölfte Wort zu rekonstruieren und sich so Zugriff auf die Wallet zu verschaffen.
Nach Angaben der Ermittler transferierte Zhang insgesamt 107 Bitcoin aus der Wallet seines Bekannten und veräußerte einen Teil der Coins anschließend. Die Behörden konnten die Transaktionen zurückverfolgen und dem Täter zuordnen. Vor Gericht behauptete Zhang zunächst, er habe die Vermögenswerte lediglich “geschützt“ und nicht mit Gewinnabsicht gehandelt. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht.
Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 100.000 Yuan, umgerechnet rund 14.700 US-Dollar. Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass Zhang mit den gestohlenen Vermögenswerten nachweislich Erlöse erzielt habe.
Der Fall gilt auch juristisch als bemerkenswert. Obwohl Kryptowährungen in China nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind, stufte das Gericht Bitcoin als schützenswertes Eigentum ein. Damit könne Bitcoin Gegenstand eines Diebstahls sein und unter das Strafrecht fallen.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.