Das Zivilgericht von Den Haag hatte Ende 2024 eine Forderung der Klimaschützer abgewiesen und geurteilt, dass der Konzern den CO₂-Ausstoß nicht drastisch reduzieren müsse. Damit hatten die Richter ein historisches Klimaurteil der ersten Instanz aufgehoben.
Die Zivilrichter hatten zwar in zweiter Instanz erklärt, dass Shell sich für den Klimaschutz einsetzen müsse. Doch lehnten die Richter es ab, den Konzern zu einer umfassenden CO₂-Reduzierung zu verpflichten. Das wollen die Umweltschützer vor der höchsten Instanz, dem Hohen Rat, erreichen.
Moderation: wirtschaft tv Chefanchor Sascha Oliver Martin
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