dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 159

Kartellamt: Können Weitergabe des Tankrabatts noch nicht bewerten

BERLIN (dpa-AFX) - Ob die Mineralölkonzerne den Tankrabatt an die Verbraucher weitergeben, lässt sich nach Einschätzung des Bundeskartellamts nicht schnell beurteilen. Man werde "irgendwann wissen", ob die Steuersenkung an Verbraucher weitergegeben worden sei, sagte der Präsident des Amts, Andreas Mundt, im Deutschlandfunk. "Aber das ad hoc jetzt schnell zu bewerten, ist aufgrund der vielen Faktoren, die in die Preise einfließen, aus meiner Sicht eigentlich nicht möglich."

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Brent Crude Rohöl ICE Rolling 111,3748 $ Brent Crude Rohöl ICE Rolling Chart -2,33%
Zugehörige Wertpapiere:
WTI Rohöl NYMEX Rolling 102,6209 $ WTI Rohöl NYMEX Rolling Chart -2,64%
Zugehörige Wertpapiere:

"Es ist kaum etwas so kompliziert zu bestimmen wie ein Preis", sagte Mundt. Neben den Rohölpreisen gebe es eine Vielzahl von Faktoren, aus denen sich ein Preis zusammensetze. Ob die aktuellen Kraftstoffpreise fair zustande kommen, müsse tiefergehend untersucht werden, was Zeit brauche.

Der ADAC war zu dem Schluss gekommen, dass der Tankrabatt nicht vollständig bei Autofahrern ankomme. Dazu sagte Mundt: "Es gibt viele in diesem Land, die sich immer eine sehr schnelle Bewertung zutrauen. Bei uns ist das natürlich ein bisschen anders, weil wir vertreten den Staat. Bei uns muss es am Ende stimmen."

Das Kartellamt habe jetzt neue Werkzeuge, um die Preissetzung der Konzerne zu überprüfen: "Die Unternehmen sind gehalten, uns ihre Kostenrechnung zu geben. Wir müssen also nicht mehr umständlich fragen, sondern es sind letzten Endes die Unternehmen, die uns nachweisen müssen, dass ihre Preissetzung im Einklang steht mit der Kostenentwicklung." Allerdings gebe es keine rechtliche Verpflichtung der Mineralölkonzerne, die Steuersenkung weiterzugeben.

Zu Verstößen gegen die Regel, dass Tankstellen den Spritpreis nur mittags um 12.00 Uhr anheben dürfen, sagte Mundt: "Wir sehen eigentlich relativ wenig strukturelle Verstöße." Den Eindruck, dass die 12-Uhr-Regelung im großen Stil umgangen werde, habe er nicht. "Da kann ich ein bisschen Entwarnung geben." Zuständig für Sanktionen seien die Bundesländer. Bußgelder könnten bis zu 100.000 Euro betragen. Allerdings hätten bislang nicht alle Länder die zuständigen Behörden benannt./mxx/DP/zb

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend