ROUNDUP: Schwarz-Rot endlich einig bei Verbrenner-Aus

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 446
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Mann beim Tanken (Symbolbild).
- pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Nach monatelangen Diskussionen haben sich Union und SPD auf eine gemeinsame Position für die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Lockerung beim Verbrenner-Aus geeinigt. "Wir gehen jetzt also wirklich mit vollständiger Technologieoffenheit in die weitere Diskussion in Brüssel", sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Die Bundesregierung gehe "mit sehr guter Position geschlossen und mit Nachdruck in die Verhandlungen".

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Umstrittener EU-Vorschlag

Die EU-Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, auch nach 2035 in der EU Autos mit Verbrennungsmotor neu zuzulassen - eine Abkehr vom eigentlich ausgehandelten Verbrenner-Aus. Künftig soll es Ausnahmen geben, wonach nur noch bis zu 90 Prozent CO2 im Vergleich zum Basisjahr 2021 eingespart werden müssen.

Söder warnte vor "Eigentor für Deutschland"

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nannte den bisherigen Vorschlag der EU zum Verbrenner-Aus als großes Eigentor für Deutschland. "Wir dürfen China nicht einfach den wichtigen Markt schenken", sagte der CSU-Chef. Das Auto-Paket der Koalition sichere Arbeitsplätze und helfe auch der Zulieferbranche.

Werte aus dem Artikel:
BMW Aktie 57,96 € +0,80%
Mercedes-Benz Aktie 43,47 € +0,91%
Porsche Vz Aktie 43,56 € +2,49%
Stellantis Aktie 4,994 € +2,17%
VW Aktie 71,16 € -0,28%

Es dürfe kein "German-Vote" geben bei einer so wichtigen Frage, sagte SPD-Chef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Er glaube weiterhin an eine Zukunft des E-Autos, aber bis dahin brauche es mehr Flexibilität, auch um den EU-Binnenmarkt zu stärken.

Als sogenanntes German Vote wird die deutsche Enthaltung bei einer Abstimmung im Rat der Europäischen Union bezeichnet, meist aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Bundesregierung.

Schwarz-Rot geht dies aber nicht weit genug. Deutschland fordert etwa, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen oder modernen Biokraftstoffen betrieben werden, im Rahmen der Flottenregulierung unverzüglich als Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden können.

Auch sogenannte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverstärker sollen nach dem Willen von CDU, CSU und SPD weiter möglich sein. Die Verschärfung des Rechenfaktors ("Utility Factors") ab 2027 muss ausgesetzt werden. Der Faktor zeigt an, wie gut Plug-in-Hybride zum Erreichen der Klima- und Flottenziele der Hersteller beitragen.

Finale Abstimmung im EU-Rat im Juni

SPD und Union hatten sich in den vergangenen Wochen in der Bundesregierung nicht auf eine gemeinsame Positionierung in der Debatte einigen können, wie die Vorschläge der EU-Kommission zu bewerten sind. CDU und CSU lehnten sie ab. Die SPD hatte sich aber zunächst nicht derart klar positioniert, weshalb sich die Bundesregierung in der Schlussabstimmung enthalten müsste. Im Juni wird der EU-Rat final über die Vorschläge abstimmen. Zuvor wird das Thema auch im EU-Parlament nochmals zur Abstimmung gebracht./had/DP/stw


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NG3J5Z8 , DE000NG31EN5 , DE000NG31EK1 , DE000NB6XUD2 , DE000NB6YQS6 , DE000NB61ET0 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend