Danach ist jeder Veganz-Aktionär berechtigt, in der Zeit vom 17. bis 30. Juni 2025 über dieses mittelbare Bezugsrecht für 11 alte 4 neue Aktien zum Bezugspreis von jeweils 15 EUR zu beziehen. Der Bezug einer höheren Aktienanzahl ist möglich (Überbezug). Ein börslicher Handel der Bezugsrechte findet nicht statt. Einen Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte gibt es nicht. Sie werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
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