Bestimmte dringliche Aufträge sollen den Unterlagen zufolge künftig nicht mehr europäisch ausgeschrieben werden, sondern nur noch national - das soll Zeit sparen.
Außerdem sollen Aufträge nach Ausschreibungen auch dann vergeben werden können, wenn ein unterlegener Bieter dagegen klagt. Bislang ist das anders, durch die sogenannte aufschiebende Wirkung hat sich die Anschaffung von Waffen teilweise um Jahre verzögert. Der Gesetzgeber kann zudem ein Vergabeverfahren einleiten, selbst wenn dessen Finanzierung bislang nicht gesichert ist. Gewisse Dokumentationspflichten werden abgeschwächt, um Bürokratie-Ballast abzuwerfen.
Warnung vor Gefahr aus Russland
Als Folge des Ukraine-Krieges investiert der Bund deutlich mehr Geld, um die Bundeswehr zu modernisieren und Waffenbestände aufzustocken. Ausgaben für das Militär werden teilweise von der Schuldenbremse ausgenommen. Der Jahresetat für die Bundeswehr soll Jahr für Jahr steigen.
In dem Gesetzesentwurf wird die Novellierung mit der Gefahr durch Russland begründet. Es gebe derzeit keine Anzeichen, dass Moskau den Angriffskrieg gegen die Ukraine beenden wolle. "Vielmehr deuten Aussagen der russischen Führung darauf hin, dass die russischen Kriegsziele über die Ukraine hinausgehen." Daher müsse die Verteidigungsfähigkeit der Nato gestärkt werden. Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung sei es, "die Abschreckungs- und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr zu erhöhen".
Die deutsche Rüstungsbranche sieht sich auf starkem Wachstumskurs. Der Branchenverband BDSV begrüßte den Gesetzesentwurf. "Die Regelungen bringen eine erhebliche Beschleunigung bei der Ausrüstung der Bundeswehr und erhöhen somit den Druck auf die Industrie, unsere Truppe schnell auszustatten", sagte Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie./wdw/DP/he
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