Das EU-Parlament in Straßburg.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 181

'Chatkontrolle': EU-Staaten für Freiwilligkeit statt Pflicht

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach jahrelangem Ringen haben sich Vertreter der EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt. Messaging-Dienste wie Whatsapp, Signal und Co. sollen demnach nicht verpflichtet werden, Nachrichtenverläufe nach kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen, heißt es in einer Mitteilung. Das ursprüngliche Vorhaben, eine Pflicht einzuführen, scheiterte auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Meta Platforms Inc 673,46 $ Meta Platforms Inc Chart +1,80%
Zugehörige Wertpapiere:

Stattdessen setzen die EU-Staaten auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bisher befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission demnach prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.

EU-Zentrum gegen kinderpornografische Inhalte im Netz

Auch ohne die verpflichtende Kontrolle sind die Messaging-Dienste und Online-Plattformen dem vorgeschlagenen Gesetzestext nach aufgefordert, gegen kinderpornografische Inhalte vorzugehen. Die Anbieter sollen etwa verpflichtet werden, Risiken für Kinder zu benennen und zu minimieren. Das kann auch bedeuten, dass Apps Altersangaben ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich überprüfen sowie Altersgrenzen durchsetzen müssen.

Der Gesetzestext sieht zudem vor, ein EU-Zentrum für den Kampf gegen Kindermissbrauch im Netz einzurichten. Es soll in Verbindung mit den Messaging-Diensten sowie Plattformen stehen und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen.

Nach der Positionierung des Rats der EU-Staaten sollen bald die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament beginnen. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten. Die EU-Kommission hatte den ursprünglichen Gesetzesentwurf ("Vorschlag über Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern") 2022 eingebracht./tre/DP/jha

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend