Zu künftigen Fluggastrechten in der EU weiter keine Einigung

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Die Flagge der Europäischen Union.
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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Vertreter von EU-Staaten und Europäischem Parlament haben sich trotz langer Verhandlungen noch nicht auf einen Kompromiss zu den künftigen Fluggastrechten einigen können. Das Parlament bleibe weiterhin im Gespräch, sei aber nicht bereit, einen Kompromiss zu akzeptieren, der die derzeit geltenden Rechte der Fahrgäste verwässere, hieß es vom Presseservice des Parlaments. Die Verhandlungen würden wieder aufgenommen. Ein Zeitplan wurde nicht mitgeteilt.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Die Zeit drängt: Gibt es bis Mitte Juni keine Einigung, scheitert die bereits 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der Fluggastrechte. Dann bleiben die Rechte von Fluggästen in der EU wie gehabt.

Streit um Entschädigungen

Parlament und EU-Staaten waren mit sehr unterschiedlichen Forderungen in die Verhandlungen gegangen. Ein großer Streitpunkt sind die Entschädigungen bei Verspätungen. Bislang bekommen Reisende in der EU unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist.

Die EU-Staaten wollen die Grenze künftig höher ansetzen: Sie haben sich im Juni 2025 für eine Entschädigung ab vier Stunden Verspätung ausgesprochen, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte nicht zugestimmt - die Bundesregierung will, dass es wie bisher ab drei Stunden eine Entschädigung gibt, künftig in Höhe von 300 Euro, unabhängig von der Entfernung.

Werte aus dem Artikel:
EasyJet Aktie 5,278 € +0,73%
Lufthansa Aktie 8,342 € -0,05%
Ryanair Holdings Aktie 25,25 € -0,63%

Die Parlamentarier wollen, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag aus dem Januar sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:

* 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)

* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)

* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)

/wea/DP/zb


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