| EQS-Ad-hoc: Knaus Tabbert AG / Schlagwort(e): Rechtssache Knaus Tabbert AG akzeptiert Bußgeld wegen fehlerhafter Gewichtsangaben 23.12.2025 / 16:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Knaus Tabbert AG eine Geldbuße in Höhe von ca. EUR 6,42 Mio. im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu fehlerhaften Gewichtsangaben bei Fahrzeugen der Knaus Tabbert AG verhängt. Die Gesellschaft hat auf Rechtsmittel gegen den Bescheid verzichtet, womit dessen Rechtskraft eingetreten ist. Bereits mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2024 hatte die Knaus Tabbert AG über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit fehlerhaften Gewichtsangaben berichtet. Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen hat die Gesellschaft eine Rückstellung gebildet und erwartet vor dem Hintergrund des nun festgesetzten Bußgelds keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025. Die Gesellschaft hat umfassend mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart kooperiert und die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen fortlaufend mit ihr geteilt. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft bei der Bemessung der Geldbuße zugunsten der Gesellschaft berücksichtigt. Die Knaus Tabbert AG geht derzeit davon aus, dass die Zahlung der Geldbuße im ersten Quartal 2026 erfolgen wird. Mit vollständiger Zahlung der Geldbuße ist das Verfahren für die Gesellschaft abgeschlossen. Ende der Insiderinformation 23.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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