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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fresenius Medical Care AG / Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Fresenius Medical Care AG : Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 28.05.2026 / 08:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bad Homburg v.d. Höhe, 28. Mai 2026

Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Die Fresenius Medical Care AG ("FME") hat am 26. Mai 2026 bekanntgegeben, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Das Programm soll am 28. Mai 2026 starten und innerhalb von 12 Monaten bis zum 27. Mai 2027 (einschließlich) abgeschlossen sein. Es dürfen bis zu 29.341.344 Aktien (ISIN DE0005785802, "FME-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von bis zu EUR 1 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz zurückerworben werden. Der Erwerb der FME-Aktien und die Höchstzahl der zu erwerbenden FME-Aktien beruhen auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2026 ("Ermächtigung").

Die zurückgekauften FME-Aktien sollen vornehmlich eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden. In einem erheblich geringeren Umfang können die zurückgekauften FME-Aktien für Zuteilungen im Rahmen von leistungsorientierten Vergütungsplänen verwendet werden.

Der Erwerb der FME-Aktien soll in Tranchen erfolgen. Im Rahmen der ersten Tranche sollen eigene Aktien für einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 600.000.000 (ohne Erwerbsnebenkosten) über einen Zeitraum bis zum 15. Dezember 2026 (einschließlich) zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Mit dem Rückkauf der ersten Tranche ist ein Kreditinstitut beauftragt worden, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von FME-Aktien unabhängig und unbeeinflusst von FME trifft.

Nach der Ermächtigung darf FME bis zum Ablauf des 20. Mai 2031 FME-Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben. Auf die erworbenen FME-Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen FME-Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Dies entspricht derzeit 26.856.463 FME-Aktien. Der gezahlte Gegenwert je FME-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von FME-Aktien derselben Gattung im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Das Kreditinstitut wird insbesondere verpflichtet, den Aktienrückkauf im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchzuführen. Danach dürfen die FME-Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus dürfen an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet.

Die mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Absatz 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der Transaktionen bekannt gegeben.

FME wird über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms regelmäßig informieren, unter anderem durch Bekanntgabe der erforderlichen Informationen unter https://freseniusmedicalcare.com/de/investoren/aktien/aktienrueckkauf/, und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 


28.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius Medical Care AG
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg
Deutschland
Internet: www.freseniusmedicalcare.com
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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