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EQS-Adhoc: APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG – Verschmelzungsvertrag geplant

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EQS-Ad-hoc: APONTIS PHARMA AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG – Verschmelzungsvertrag geplant 05.03.2025 / 20:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 APONTIS PHARMA AG: Zentiva AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG – Verschmelzungsvertrag geplant

Monheim am Rhein, 5. März 2025. Die Zentiva AG („Zentiva“) hat heute der APONTIS PHARMA AG („APONTIS PHARMA“ oder die „Gesellschaft“, Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5) ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt, wonach zwischen der Gesellschaft und der Zentiva AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der APONTIS PHARMA über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Zentiva als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Zentiva hat APONTIS PHARMA mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der APONTIS PHARMA (170.000 Stück) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % am Grundkapital der Gesellschaft hält. Damit ist die Zentiva die Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Zentiva den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird Zentiva zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

APONTIS PHARMA wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren.

Die Zentiva hat die Aufnahme von Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen Zentiva und APONTIS PHARMA vorgeschlagen. APONTIS PHARMA AG

Investor Relations ir@apontis-pharma.de T: +49 2173 89 55 4900 F: +49 2173 89 55 1521 Rolf-Schwarz-Schütte-Platz 1 40789 Monheim am Rhein Deutschland apontis-pharma.de APONTIS PHARMA Presse-Kontakt

CROSS ALLIANCE communication GmbH Sven Pauly ir@apontis-pharma.de T: +49 89 125 09 0330

Ende der Insiderinformation

05.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: APONTIS PHARMA AG
Rolf-Schwarz-Schütte-Platz 1
40789 Monheim am Rhein
Deutschland
E-Mail: ir@apontis-pharma.de
Internet: https://apontis-pharma.de/
ISIN: DE000A3CMGM5
WKN: A3CMGM
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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