Triebwerksbauer GE Aerospace hebt Jahresziele erneut an
CINCINNATI (dpa-AFX) - Der Triebwerksbauer GE Aerospace wird dank des Aufschwungs der Luftfahrtbranche noch optimistischer für das laufende Jahr. Umsatz und Gewinn sollen stärker steigen als gedacht, teilte das Unternehmen am Dienstag in Cincinnati mit. So soll der bereinigte Umsatz nun um einen hohen statt um einen mittleren Zehner-Prozentsatz steigen. Der um Sonderposten bereinigte operative Gewinn soll 8,65 bis 8,85 Milliarden US-Dollar (7,4 bis 7,6 Mrd Euro) erreichen. Zuletzt hatte Konzernchef Larry Culp hier 8,2 bis 8,5 Milliarden Dollar (Dollarkurs) als Ziel ausgegeben.
Der bereinigte Gewinn je Aktie soll nun bei 6 bis 6,20 Dollar herauskommen, jeweils 40 Cent mehr als bisher angepeilt. Analysten hatten im Schnitt bislang nur 5,92 Dollar erwartet. Am Finanzmarkt kamen die Neuigkeiten zunächst gut an: Im vorbörslichen US-Handel legte die Aktie um 1,7 Prozent zu. Schon im Juli hatte GE Aerospace die Jahresprognose angehoben.
Nun sprach Culp von einem "außergewöhnlichen" dritten Quartal. So stieg der Umsatz im Jahresvergleich um fast ein Viertel auf 12,2 Milliarden Dollar. Der bereinigte operative Gewinn wuchs um gut ein Viertel auf 2,3 Milliarden Dollar, und der Überschuss sprang sogar um ein Drittel auf 2,5 Milliarden Dollar nach oben.
GE Aerospace entwickelt und fertigt Turbinen für Passagier- und Frachtflugzeuge von Airbus und Boeing (Boeing Aktie) . Am stärksten laufen die Leap-Triebwerke für die vielgefragten Mittelstreckenjets Airbus A320neo und Boeing 737 Max, bei denen der US-Konzern mit dem französischen Triebwerkshersteller Safran (Safran Aktie) zusammenarbeitet./stw/tav/jha/
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.