Ripple gilt trotz Rechtserfolg als "böswilliger Akteur"
Die SEC gibt sich vor Gericht geschlagen. Doch laut Rechtsexperten wird das Ripple-Urteil kein Präzedenzfall. Was das für XRP und Krypto bedeutet.
Mit dem Verzicht von Ripple Labs auf eine Berufungsklage gegen die SEC und die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen US-Dollar scheint der Fall XRP beendet. Dennoch finden Rechtsexperten den Ausgang des Streites unbefriedigend.
Gegenüber Cointelegraph betont Yuriy Brisov von Digital & Analogue Partners, dass der Rechtserfolg für den XRP-Kurs positiv sei. Aber: “Für die [Krypto-]Branche bedeutet dies, dass der Präzedenzfall, auf den alle seit über vier Jahren warteten, nicht eintreten wird.”
Das Problem: “Wenn Sie wollen, dass Ihr Fall zu einem Präzedenzfall wird, muss er die Bezirksebene erreichen. Das ist in diesem Fall nicht geschehen.” Zwar sei das Urteil zugunsten von Ripple relevant, aber es habe keine verbindliche Präzedenz.
Für die Krypto-Industrie handelt es sich laut Joshua Chu von der Hong Kong Web3 Association deshalb um “eine verpasste Gelegenheit”. Ripple wurde nicht von sämtlichen Vorwürfen der SEC freigesprochen, sondern nach Regel 506 der Verordnung D als “böswilliger Akteur” (engl.: “bad actor”) disqualifiziert.
Wegen dieser Einstufung habe Ripple beim Verkauf von XRP an institutionelle Investoren gegen die Wertpapiergesetze verstoßen. Das habe für die kommenden 5 Jahre Konsequenzen, weil die Firma keine institutionellen Deals für seine Token anbieten könne.
Im Moment des Schreibens handelt XRP bei 2,04 US-Dollar, was einem Kursverlust von 7 Prozent im Vergleich zur Vorwoche entspricht. Der Ripple-Coin leidet wie der gesamte Krypto-Markt derzeit unter dem eskalierenden Handelskrieg.
Rechtsexperte Brisov kann XRP-Anleger aber beruhigen: “In der Realwirtschaft ist dies meiner Meinung nach ein voller Sieg für Ripple. Die Einstufung als ‘böswilliger Akteur’ hat keinen Einfluss auf die Marktstrategie von Ripple.”
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