(In einer früheren Fassung war die Zuordnung von Willingmanns Aussage zur fehlenden Rechtsgrundlage missverständlich. Da sie auf den Absatz zur möglichen Abschaffung des Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes folgte, konnte der Eindruck entstehen, sie beziehe sich auf das Gesetz. Tatsächlich bezog sich die Aussage auf das von der AfD angekündigte Moratorium für neue Windkraftgenehmigungen.)
Für dich zusammengefasst:
AfD-Moratorium für Windkraft wäre rechtswidrig, so Köck.
Sachsen-Anhalt muss bis 2027 1,8% Flächen für Windkraft ausweisen.
Bis 2028 sind 355 Windräder mit 2.288 Megawatt geplant.
MAGDEBURG (dpa-AFX) - Das von der AfD angekündigte Moratorium für neue Windräder in Sachsen-Anhalt wäre nach Einschätzung des Umweltrechtlers Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) rechtswidrig. "Das Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen ist Bundesrecht; ein Genehmigungsmoratorium verstößt gegen Bundesrecht", sagte der Jurist auf Anfrage.
Die AfD kündigt in ihrem Regierungsprogramm an, bis auf Weiteres keine neuen Genehmigungen für Windräder mehr erteilen zu lassen. Außerdem will sie sich im Bundesrat für eine Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes einsetzen. Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, wie die Partei das Moratorium konkret umsetzen will, ließ sie unbeantwortet.
Bundesrecht setzt Grenzen
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt die Voraussetzungen für eine Genehmigung fest. Sind sie erfüllt, "hat der Projektträger einen Anspruch auf eine Genehmigung und kann diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen", erklärte Köck. Für bereits genehmigte Anlagen hätte ein Moratorium nach seiner Einschätzung keine Folgen. Eine Behörde könne solche Genehmigungen nur zurücknehmen oder widerrufen, wenn sie gegen geltendes Recht verstießen.
Sachsen-Anhalt muss nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz bis Ende 2027 Flächen im Umfang von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 sollen es 2,2 Prozent sein. Die fünf regionalen Planungsgemeinschaften wollen ihre Raumordnungspläne 2027 neu aufstellen und in Kraft setzen.
Windräder auch an anderen "geeigneten Standorten"?
Werden die Flächenziele verfehlt, könnten Projektträger laut Köck Windräder "an jedem geeigneten Standort" errichten und betreiben, sofern sie die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen.
Als rechtlich aussichtsreicher bewertet er eine mögliche Untersagung von Vorhaben, die den Zielen der Raumordnung widersprechen. Auch dieser Weg sei indes rechtlich unsicher und werde im AfD-Programm nicht genannt.
Viele Windräder in Planung
2025 erhielten laut Länderbericht 186 Anlagen mit rund 1.171 Megawatt Leistung eine Genehmigung - 134 Anlagen mit rund 864 Megawatt waren im Verfahren. Bis 2028 sind laut Energieministerium 355 Windräder mit rund 2.288 Megawatt in Sachsen-Anhalt geplant.
Mit mehr als 5,7 Gigawatt installierter Windleistung zählt das Land nach Angaben des Bundesverbands Windenergie zu den bundesweit führenden Standorten. Nach der Landtagswahl warnte der Verband vor einem Bruch in der Energiepolitik und verwies auf die Bedeutung für Wirtschaft und Kommunen.
Kommunen sollen profitieren
Seit Oktober 2025 verpflichtet das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Betreiber neuer Windkraft- und Photovoltaikanlagen, betroffene Kommunen finanziell zu beteiligen. Für ein Windrad mit fünf Megawatt sind im Regelfall jährlich 27.500 Euro vorgesehen. Die Kommunen entscheiden selbst über die Verwendung. Die AfD will das Gesetz laut Regierungsprogramm abschaffen.
Zum angekündigten Moratorium erklärte der geschäftsführende Energieminister Armin Willingmann (SPD): "Es entbehrt auch einer Rechtsgrundlage, wäre also rechtlich gar nicht umsetzbar." Er warnte zudem vor höheren Energiepreisen und geringerer Versorgungssicherheit. Bereits im Juli hatte Willingmann die AfD wegen ihrer ablehnenden Haltung zur Windkraft kritisiert. Sie beraube Kommunen einer verlässlichen Einnahmequelle, sagte er damals.
Neue Regierung noch nicht gebildet
Bei der Landtagswahl im September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit. Sie verfügt über 39 der 83 Sitze im Landtag. Für die Wahl des Ministerpräsidenten sind mindestens 42 Stimmen nötig. AfD-Landeschef Ulrich Siegmund ist bislang nicht gewählt. Das BSW hat angekündigt, sich bei der für Dezember geplanten Wahl zu enthalten. Die CDU will den Plenarsaal während der ersten Wahlgänge verlassen./djj/DP/stk
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