Über die Erschwernisse für viele Auslandsdeutsche bei der Wahl sagte Schönberger: "Das ist eine sehr ärgerliche Folge der kurzen Frist zwischen Vertrauensfrage und Neuwahlen. Ich verstehe, dass viele Menschen frustriert sind." Dennoch gebe es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Briefwahl. Sie sehe keine Vorschrift im Wahlrecht, die zum Beispiel eine bestimmte Frist für die Zustellung von Briefwahlunterlagen vorschreibe.
Auslandsdeutschen steht es frei in Deutschland zu wählen
"Allen Auslandsdeutschen steht es ja frei, zur Wahl nach Deutschland zu kommen und ihre Stimme hier abzugeben. Ich weiß, das ist für viele utopisch, aber deshalb wird das Verfassungsgericht die Wahl nicht annullieren", erklärte Schönberger. "Jede Wählerin, jeder Wähler kann ja wählen, auch die im Ausland. Ich habe nur keinen Anspruch darauf, auf dem bequemsten Weg zu wählen. Das ist der Punkt."
Das Problem lasse sich einfach lösen, wenn Auslandsdeutsche vor Ort in den deutschen Botschaften und Konsulaten wählen dürften. "Das würde ich für sinnvoll halten, aber es ist eben verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten. Es ist eine politische Entscheidung, das zuzulassen", sagte Schönberg.
Schon ein paar Tausend Stimmen können Einfluss haben
Nach Schätzungen des Auswärtigen Amtes leben zwischen drei und vier Millionen Deutsche im Ausland - allerdings sind längst nicht alle davon wahlberechtigt. Laut Angaben der Bundeswahlleiterin haben sich rund 210.000 davon in den Wählerverzeichnissen registrieren lassen.
Ein paar Tausend Stimmen können bei Parteien, die nahe der Fünf-Prozent-Hürde stehen einen großen Einfluss haben und somit auch die Mehrheitsbildung beeinflussen. So fehlten dem BSW, dass laut Bundeswahlleitung auf 4,972 Prozent kommt lediglich rund 14.000 Stimmen./cab/DP/jha
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