Verwaltungsgericht: Dosenpfand gilt auch für Skandinavier
SCHLESWIG (dpa-AFX) - Auch Skandinavierinnen und Skandinavier müssen zukünftig in Läden im deutsch-dänischen Grenzgebiet Dosenpfand zahlen. Das Verwaltungsgericht in Schleswig urteilte, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht verstößt. Eine Ausnahme von der Pfandpflicht gelte nur für den unmittelbaren Export von Einweggetränkeverpackungen.
"Die Regelung sei nicht übertragbar auf die in Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucher, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten", hieß es vom Gericht. Denn die Getränke würden nach wie vor an Endverbraucher verkauft. Diese Erklärung sei zudem unmöglich zu kontrollieren - im Gegensatz zum kommerziellen Export.
Der Kreis Schleswig-Flensburg habe dabei keinen Ermessensspielraum. Laut dem Verwaltungsgericht liegt ein "eklatanter Rechtsverstoß" vor. Daher ist der Kreis in der Pflicht, die Grenzhändler zur Einhaltung des Einwegpfands aufzufordern und die Pfandpflicht durchzusetzen, hieß es./gyd/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.