- USA reduzieren Flüchtlingsobergrenze auf 7.500 pro Jahr.
- Vorher lag die Grenze bei 125.000 Flüchtlingen jährlich.
- Trump bevorzugt Aufnahme von weißen Südafrikanern.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Bereits in seiner ersten Amtszeit hatte Trump die Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen schrittweise auf bis zu 15.000 abgesenkt. Vor seiner ersten Präsidentschaft lag die Grenze im Jahr 2016 noch bei 85.000 Flüchtlingen. Im vergangenen Haushaltsjahr sollten maximal 125.000 Personen aufgenommen werden. Der damalige demokratische Präsident Joe Biden hatte vor allem Menschen aus Afrika, Lateinamerika und der Karibik diese Möglichkeit eingeräumt.
Debakel bei Treffen zwischen Trump und Ramaphosa
Im Mai hatte Trump den südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa bei einem Besuch im Weißen Haus regelrecht vorgeführt. Er überzog seinen Gast mit Vorwürfen, dass Südafrika einen "Genozid" an weißen Bauern begehe. Trump ließ Videoaufnahmen zeigen, um seine Völkermord-Anschuldigungen zu untermauern.
Die Beziehungen der beiden Länder waren zuletzt vor allem wegen Trumps "Genozid"-Vorwürfen gegen Südafrika sehr angespannt. Der US-Präsident beklagt eine Diskriminierung weißer Minderheiten in Südafrika, insbesondere der sogenannten Afrikaaner. Sie führten in Südafrika bis Anfang der 1990er-Jahre das rassistische Apartheid-Regime an, das die schwarze Bevölkerungsmehrheit diskriminierte.
Fachleute widersprechen Trumps Darstellung eines angeblichen Völkermords. Damit greift er eine in rechtsextremen Kreisen verbreitete Verschwörungstheorie vom sogenannten "weißen Genozid" auf. Auch Südafrika weist den Vorwurf zurück./ngu/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.