- Theo Müller scheitert mit Eilantrag gegen Campact.
- Gericht sieht Äußerung als zulässige Meinungsäußerung.
- Müller hat niemals an die AfD gespendet.
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Gegenstand des Streits war die von Campact auf Plakaten verbreitete Äußerung: "Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD." Der Slogan verletze den Antragsteller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht, entschied das Gericht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die Entscheidung fiel ohne mündliche Verhandlung.
Campact teilte nach der Entscheidung mit, man dürfe weiter sagen, dass Müller die AfD unterstütze. "Das Gericht hat Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit abgeschmettert."
Anwalt: Müller hat niemals an die AfD gespendet
Müllers Anwalt sagte, man halte es für falsch, dass das Gericht von einer Meinungsäußerung ausgegangen sei. Müller habe in der Vergangenheit erklärt, kein AfD-Mitglied zu sein - und dies auch nicht anzustreben. Müller habe sich zur CSU bekannt, der er seit vielen Jahren angehöre.
"Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD gespendet hat, noch sonstwie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der Partei hat zukommen lassen", teilte der Anwalt mit.
Müller: Wieder voll auf das Geschäft konzentrieren
Müller sagte in einer Stellungnahme: "Wir leben in einem Rechtsstaat (Gott sei Dank) und haben diesen Spruch zu akzeptieren." Er wolle sich wieder voll auf das Geschäft konzentrieren.
Die Molkereigruppe Theo Müller beschäftigt laut Website 35.000 Beschäftigte und erzielte 2025 einen vorläufigen Umsatz von 10,4 Milliarden Euro. Der Sitz der Holding liegt in Luxemburg. Zu der Gruppe, die ihre Ursprünge nahe Augsburg hat, gehören bekannte Marken wie Weihenstephan und Landliebe./lkm/DP/jha
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