Szijjarto begründete den Gang vor den EuGH damit, dass bei der Beschlussfassung Ende Januar Ungarn und die Slowakei nicht hätten überstimmt werden dürfen. Vom Charakter her hätte es sich um einen Sanktionsbeschluss gehandelt, für dessen Annahme Einstimmigkeit nötig gewesen wäre. Der Rat der Mitgliedsstaaten hatte jedoch die Importstopp-Verfügung als handelspolitische Maßnahme behandelt, für deren Billigung eine qualifizierte Mehrheit ausreicht.
Die von einer Mehrheit der EU-Länder beschlossene Verordnung sieht vor, dass spätestens Ende 2027 der Import von Erdgas aus Russland aufhören soll. Damit will die EU angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Russlands Einnahmen aus Energie-Rohstoffexporten verringern. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt trat die Verordnung am Montag in Kraft.
Ungarn ist in hohem Maße von Gasimporten aus Russland abhängig. Seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine hat das ostmitteleuropäische Land keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, um sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban gilt als engster Verbündeter des Kremlherrn Wladimir Putin in der EU./gm/DP/nas
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