- Der BGH entscheidet über Obis Markenschutz für Orange.
- Das Bundespatentgericht hatte den Schutz verneint.
- Zwei Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
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Zudem kamen Gutachten der beiden Parteien zu unterschiedlichen Ergebnissen, wie viele Menschen die Farbe Obi zuordnen. Daher fehle die nötige Unterscheidungskraft, entschied das Patentgericht.
Obi will sich nun am BGH "für den Schutz unserer Hausfarbe" einsetzen, wie das Unternehmen mit Sitz in Wermelskirchen bei Wuppertal erklärte. "Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi."
Der erste Zivilsenat in Karlsruhe verhandelt darüber am Donnerstag (9.00 Uhr). Ein Urteil am selben Tag gilt als unwahrscheinlich./kre/DP/jha
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