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Steht Orange für Obi? BGH verhandelt über Markenschutz

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit zweier Baumarktketten muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob Obi Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen kann. Das Bundespatentgericht hatte dies verneint und unter anderem darauf verwiesen, dass zum Anmeldezeitpunkt der sogenannten Farbmarke im Jahr 2010 sechs der sieben umsatzstärksten Baumarktketten die Farben Orange oder Rot verwendet hätten.

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Das Logo an einem Shop von Orange.
Quelle: - © BalkansCat / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images:

Zudem kamen Gutachten der beiden Parteien zu unterschiedlichen Ergebnissen, wie viele Menschen die Farbe Obi zuordnen. Daher fehle die nötige Unterscheidungskraft, entschied das Patentgericht.

Obi will sich nun am BGH "für den Schutz unserer Hausfarbe" einsetzen, wie das Unternehmen mit Sitz in Wermelskirchen bei Wuppertal erklärte. "Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi."

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe verhandelt darüber am Donnerstag (9.00 Uhr). Ein Urteil am selben Tag gilt als unwahrscheinlich./kre/DP/jha


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