dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 125

Stärkeres Verursacherprinzip bei Düngeregeln geplant

BERLIN (dpa-AFX) - Die Düngeregeln für die Landwirte zum Schutz des Grundwassers sollen sich stärker nach dem Verursacherprinzip richten

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Landwirt beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:

- vor allem in Gebieten mit hohen Nitratbelastungen. Das

Bundeskabinett brachte einen Entwurf des Agrarministeriums auf den Weg, der ein Monitoring als Datenbasis ermöglichen soll. "Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden", sagte Minister Alois Rainer (CSU). "Diejenigen, die das Grundwasser belasten, nehmen wir stärker in die Pflicht."

Damit solle ein System beendet werden, das viele Betriebe unnötig belastet habe, sagte Rainer. Die Pläne sollen Teil einer umfassenderen Neuordnung des Düngerechts sein. Das künftige bundesweite Monitoring soll laut Ministerium Rückschlüsse über Düngeauswirkungen auf Gewässerbelastungen ermöglichen und so die Wirksamkeit von Düngeregeln überprüfbar machen.

Dies sei von Deutschland auch der EU-Kommission zugesagt worden, um ein weiteres Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht zu vermeiden. Seit Jahren gibt es Auseinandersetzungen mit Brüssel wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser in Deutschland. Dafür waren bereits auch mehrfach Düngevorgaben verschärft worden./sam/DP/jha

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend