- Ab 25. Januar gilt in der EU eine Meldepflicht.
- Russische Diplomaten müssen Reisen 24 Stunden anmelden.
- Verstöße können mit dem Entzug der Akkreditierung bestraft werden.
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Als Begründung für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit heißt es, die betroffenen Personen würden zum Teil eingesetzt, um nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen Aggression gegen die Ukraine durchzuführen. Solche Maßnahmen umfassten in erster Linie die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um die öffentliche Meinung zu verzerren.
Die Maßnahme wurde im Oktober im Zuge eines neuen Pakets mit Russland-Sanktionen beschlossen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Bislang konnten russische Diplomaten und anderes Personal in der Regel ungehindert außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Vor allem östliche EU-Staaten üben daran bereits seit Jahren Kritik. Andere Mitgliedstaaten hatten hingegen die Sorge geäußert, dass Russland im Gegenzug auch die Bewegungsfreiheit europäischer Diplomaten in Russland einschränken könnte.
Nach Angaben von EU-Beamten könnten Verstöße gegen die Auflagen mit dem Entzug der diplomatischen Akkreditierung geahndet werden./rdz/DP/zb
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