- Selenskyj ist bereit, Wahlen in 60-90 Tagen abzuhalten.
- Das ukrainische Kriegsrecht verbietet derzeit Wahlen.
- Seit dem russischen Überfall 2022 fanden keine Wahlen statt.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Das ukrainische Gesetz über das Kriegsrecht verbietet bisher ausdrücklich die Abhaltung von Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen. Das Gesetz kann geändert werden, jedoch sieht die Verfassung Parlamentswahlen erst nach der Aufhebung des Kriegsrechts vor. Verfassungsänderungen sind während des Kriegsrechts verboten.
Seit dem russischen Überfall von 2022 fanden keine Wahlen in der Ukraine statt. Die reguläre Amtszeit des Präsidenten lief im Mai 2024 aus, die des Parlaments im August 2024. Kommunalwahlen hätten Ende Oktober 2025 stattfinden müssen.
Dass es unter dem geltenden Kriegsrecht keine Neuwahl geben kann, ist keine ukrainische Besonderheit, sondern in vielen Ländern der Welt gängige Praxis - auch in Deutschland. So ist in Artikel 115h des Grundgesetzes festgelegt, dass eine Wahlperiode des Bundestags erst sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalls endet, wenn sie ansonsten in Kriegszeiten ablaufen würde. Bei den Amtszeiten von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts sind es ebenfalls sechs, im Falle des Bundespräsidenten sogar neun Monate Verzögerung.
Zuvor hatte sich US-Präsident Donald Trump für die Abhaltung von Wahlen in dem kriegsgeplagten Land ausgesprochen. Trump hatte Selenskyj schon vor Monaten vorgeworfen, er sei ein "Diktator" und nicht demokratisch legitimiert - womit der US-Präsident den Duktus des Kremls übernahm.
Kiew hingegen betont, dass die Vollmachten des Präsidenten durch das geltende Kriegsrecht weiter in Kraft seien - und es in der Ukraine seit 1991 sechs verschiedene Präsidenten gegeben habe, in Russland dagegen nur zwei.
In der Ukraine besteht zugleich die Sorge, dass Russland Wahlen im Nachbarland manipulieren und eine kremltreue Marionetten-Regierung an die Macht bringen könnte. Ungeklärt ist auch die Frage, wie eine Beteiligung aller wahlberechtigten Ukrainer an der Wahl gewährleistet werden kann. Mehr als 5,8 Millionen Ukrainer sind nach UN-Angaben außer Landes geflohen. Mehrere Millionen ukrainische Staatsbürger leben in den von Russland besetzten Gebieten./ast/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.