ROUNDUP 2: Gesundheits-Sparpaket soll kommen - Zuckerabgabe in Sicht
(neu: mehr Details und Hintergrund)
BERLIN (dpa-AFX) - Eine Zuckerabgabe auf Limonaden und Colas, keine Abstriche beim Krankengeld, umstrittene Umstellungen beim Bundeszuschuss: Bei den Plänen der schwarz-roten Koalition für Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen und stabile Beiträge kommen noch mehrere Änderungen in Sicht.
Das Kabinett soll an diesem Mittwoch Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg bringen. In letzten Abstimmungen zeichnete sich dabei ein kleinerer Einsparpuffer für das nächste Jahr ab. Kassen, Patientenvertreter und Opposition warnen, dass Bundeszahlungen unter dem Strich zu sinken drohen.
Angepeilt wird nun ein Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Das ist mehr als das erwartete Defizit bei den Kassen von 15,3 Milliarden Euro. Zunächst hatte Warken noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für 2027 vorgesehen.
In einem neuen Entwurf ihres Ministeriums gestrichen wurde unter anderem eine pauschale Kürzung des Krankengelds, das Beschäftigte bei mehrwöchiger Krankheit von der Kasse bekommen können. Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern soll es zusätzliche Steuermittel aus dem Haushalt geben, zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss für die Kassen gekürzt werden.
Ausgabenanstieg soll begrenzt werden
Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. In dem neuen Entwurf von Dienstag heißt es: "Die in den letzten fünf bis sieben Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens werden auf ein Maß begrenzt, das den Lohn- und Einkommenszuwächsen in der Gesamtwirtschaft entspricht und gleichzeitig die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren stärkt".
Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen nach den geänderten Plänen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wie es in dem der dpa vorliegenden Entwurf heißt. Zunächst waren 3,5 Prozent vorgesehen worden. Kostenlos mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.
Einstieg in stärkere Steuerfinanzierung
Vorgesehen ist laut Entwurf nun auch ein "Einstieg in die kostendeckende Finanzierung" der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern. Dafür sollen im nächsten Jahr 250 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundesetat bereitgestellt werden. Der Betrag soll dann in den Folgejahren schrittweise aufwachsen - auf 1,5 Milliarden Euro 2030. Zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen von 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Von 2027 bis 2030 sollen je 12,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen.
Kassen, Opposition und Patientenvertreter protestierten dagegen scharf. Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, nannte dies absurd. "Das deformierte Sparpaket reicht nicht mehr aus, um die Beiträge bis 2029 stabil halten zu können." Der Chef des Kassen-Spitzenverbands, Oliver Blatt warnte, das Reformpaket drohe aus dem Gleichgewicht zu geraten. "Nach wie vor sollen Zuzahlungen erhöht und die Pharmaindustrie geschont werden."
Grünen-Haushälterin Paula Piechotta kritisierte, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nutze die Reform, um den Haushalt zu entlasten. Das sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Der Sozialverband Deutschland sprach von einem "Tropfen auf den heißen Stein".
Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die generell gesetzlich versichert sind, einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Wie eine Regierungskommission erläuterte, bringen die Kassen rund zwölf Milliarden Euro im Jahr dafür auf, die aber aus dem Bundeshaushalt kommen sollten.
Zuckersteuer soll kommen
Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein weiteres Gesetzesverfahren, mit dem ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden soll. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll dann auch der Krankenversicherung entlastend zukommen.
Hintergrund sind Empfehlungen der vom Gesundheitsministerium eingesetzten Kommission, die Reformvorschläge vorgelegt hatte. Die Experten schlugen unter anderem auch die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden vor. Verbraucherschützer und Ärzte werben seit langem für eine Zuckersteuer als Anreiz, um zu einer gesünderen Ernährung und weniger Übergewicht und Diabetes vor allem bei Kindern zu kommen. Die Lebensmittelbranche macht Front dagegen./sam/DP/jha
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