Regeln für mehr Entgelttransparenz verzögern sich

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Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
- pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Für mehr Transparenz bei Gehältern von Frauen und Männern sollen in Deutschland im nächsten Jahr neue Regeln in Kraft treten. Die Bundesregierung will eine entsprechende EU-Richtlinie bis Anfang 2027 in deutsches Recht umsetzen - später als vorgesehen. "Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, sodass wir die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht einhalten werden", teilte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums mit. Zuvor hatte "Die Zeit" über die Verzögerung berichtet.

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Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 soll unter anderem dazu führen, dass die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männer schrumpft. Gefordert wird etwa, Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte zu informieren, und ein Verbot, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen. Beschäftigte sollen Auskunft über durchschnittliche Entgelthöhen für vergleichbare Tätigkeiten aufgeschlüsselt nach Geschlecht verlangen können. Größere Unternehmen sollen regelmäßig über die Verdienstlücke berichten.

Ministerium: Regeln auf das Notwendigste beschränken

Wie das konkret in Deutschland umgesetzt wird, ist noch offen. "Die Bundesregierung teilt das Ziel der Entgeltgleichheit", hob die Sprecherin hervor. Nach ihren Worten soll die Richtlinie aber "aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam" umgesetzt werden. Angesichts der wirtschaftlichen Lage verschiebe man den Fahrplan dafür "maßvoll nach hinten". "Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden; das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 geplant."

Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darüber verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden./bf/DP/zb



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